(ots) - Eine gute Nachricht: Die Zahl der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle sank im ersten Halbjahr 2014 um 1,1 Prozent gegenüber
dem Vorjahreszeitraum. Damit setzt sich der positive Trend der
vergangenen Jahre weiter fort. "Das ist vor allem den weniger
risikoreichen Arbeitsplätzen zu verdanken, weil häufiger
automatisierte Maschinen risikoreiche Arbeiten wie Schweißen
übernehmen", sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitsschutz bei TÜV
Rheinland. Ein weiterer Grund für die positive Entwicklung liegt in
den gesetzlich verschärften Arbeitsschutzbestimmungen: Mit der
Verabschiedung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vor 40 Jahren
begann der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland.
Unternehmen wurden verpflichtet, sich durch Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen und beraten zu lassen.
Eigenverantwortung der Unternehmen nimmt zu
Mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 gelang ein weiterer
Meilenstein: Unternehmen jeder Größe müssen seitdem
Gefährdungsbeurteilungen an allen Arbeitsplätzen durchführen. Sie
umfassen vom Umgang mit Chemikalien bis hin zu psychischen
Belastungen alle Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Dazu
gehört es auch, geeignete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen sowie
deren Wirksamkeit zu prüfen.
"Nach jahrzehntelangem starkem Regulierungsbedarf wird der
Arbeitsschutz in den letzten Jahren weiter dereguliert und konkrete
Vorgabemaßnahmen werden zurückgezogen", erklärt der
Arbeitsschutz-Experte. So wurde beispielsweise früher genauestens
festgelegt, in welchen Abständen eine Maschine geprüft werden muss.
Nun berücksichtigt der Arbeitsschutz individuelle Bedingungen: Steht
die Maschine unter freiem Himmel, wie oft wird sie eingesetzt und
vieles mehr. "Dies stärkt die Eigenverantwortung der Unternehmer.
Zugleich bedarf die Lockerung einer noch intensiveren, fachlich
kompetenteren Beratung durch Experten", sagt Werner Lüth. Dies sind
neben den Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
zunehmend auch Arbeitspsychologen und Gesundheitsexperten.
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