ARCD: Das ändert sich für Autofahrer ab 2014
(pressrelations) -
Im Zusammenhang mit dieser Punktereform steigt ebenfalls am 1. Mai eine Vielzahl von Bußgeldern. So werden Autofahrer, die am Steuer ihr Mobiltelefon in die Hand nehmen und benutzen, mit 60 statt 40 Euro bestraft. Die gleiche Summe zahlt, wer verbotenerweise im Tunnel wendet, gegen die Winterreifenpflicht verstößt, an unübersichtlichen Stellen parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich macht. Und wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht Folge leistet, die Vorfahrt oder ein Rotlicht nicht beachtet, muss ab diesem Zeitpunkt 70 statt 50 Euro überweisen. Noch teurer wird?s für Autofahrer, die ohne oder mit einer falschen Plakette in eine Umweltzone einfahren: nämlich 80 statt 40 Euro. Dafür wird allerdings jetzt kein Punkt mehr im neuen Fahreignungsregister eingetragen. Eine komplette Liste der Bußgeldanhebungen und der nicht mehr erfassten Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht der ARCD unter www.arcd.de im Internet.
1. Juli 2014: Warnwestenpflicht in Deutschland
Auch diese Regelung, die Autofahrer bereits aus einigen anderen europäischen Ländern kennen, erwartet die Teilnehmer am Straßenverkehr im kommenden Jahr: die Warnwestenpflicht. Spätestens ab 1. Juli 2014 muss in allen in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen eine Warnweste, die der Europäischen Norm EN 471 entspricht, vorhanden sein. Motorräder bleiben von der Pflicht ausgenommen. Der ARCD empfiehlt, für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen, diese griffbereit im Innenraum zu verstauen und im Notfall die Weste vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.
1. Januar 2015: Fahrzeugabmeldung über Internet und bundesweite Kennzeichenmitnahme
Über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) können ab 1. Januar 2015 Fahrzeuge abgemeldet werden. Sicherheitscodes im Fahrzeugschein und auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie der neue Personalausweis sollen das möglich machen. Weitere Zulassungsverfahren, z. B. beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, sind angedacht, aber noch nicht endgültig entschieden.
In einigen Bundesländern ist die Regelung schon eingeführt, ab dem 1. Januar 2015 gilt sie bundesweit: Autofahrer dürfen bei meinem Umzug ihr Kennzeichen mitnehmen. Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung hat die bundesweite Kennzeichenmitnahme nicht, da die Tarife weiterhin vom Wohnort abhängen. ARCD
Ãœber den ARCD:
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 112.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Hinweis für Redaktionen:
Diese Meldung können Sie sich auch unter www.arcd.de/presse herunterladen.
Pressekontakt:
Silvia Schöniger
Pressestelle
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 182
Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 190
E-Mail: redaktion(at)arcd.de
Web: www.arcd.de
E-Postbrief: postfach(at)arcd.epost.de
Silvia Schöniger
Pressestelle
ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Tel.: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 182
Fax: 00 49 (0) 98 41 / 4 09 190
E-Mail: redaktion(at)arcd.de
Web: www.arcd.de
E-Postbrief: postfach(at)arcd.epost.de