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ARCD: Das ändert sich für Autofahrer ab 2014

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ARCD: Das ändert sich für Autofahrer ab 2014

(pressrelations) -

  • 1. Januar 2014: höhere Kfz-Steuer für viele Neuwagen
  • 1. Mai 2014: Punktereform und höhere Bußgelder
  • 1. Juli 2014: Warnwestenpflicht in Deutschland
  • Ausblick auf neue Regelungen für 2015
Bad Windsheim (ARCD), 9. Dezember 2013 - 2014 steht vor der Tür - ein Jahr mit bedeutenden Veränderungen für Autofahrer. Der ARCD fasst die wichtigsten davon zusammen und gibt einen Ausblick auf 2015.

1. Januar 2014: höhere Kfz-Steuer für viele Neuwagen

Durch die Verschärfung des CO2-Grenzwerts für Neuwagen von 110 auf 95 Gramm je Kilometer wird für alle im kommenden Jahr erstmals zugelassenen Autos, die diese Grenze nicht einhalten, eine höhere Kfz-Steuer fällig: und zwar je Gramm zwei Euro mehr. Für Dieselfahrzeuge, die bis zu 3,6 Liter, und Benziner, die maximal 4,1 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, wird nur noch der Grundbetrag erhoben, der sich aus dem Hubraum und der Kraftstoffart errechnet.

1. Mai 2014: Punktereform und höhere Bußgelder

Die umfangreichste Neuerung tritt am 1. Mai in Kraft: die immer wieder verschobene Punktereform. Dann startet das neue, so genannte Fahreignungsregister und ersetzt das bisherige Flensburger Verkehrszentralregisters. Regelverstöße werden ab diesem Zeitpunkt mit einem, zwei oder drei Punkten bestraft statt bisher mit einem bis sieben Punkten, die Eintragungsgrenze steigt auf 60 Euro. Punkte gibt es zudem nur noch für Vergehen, die sicherheitsgefährdend sind. Dafür ist der Führerschein dann auch schon bei acht Punkten weg statt wie bisher bei 18 Punkten. Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrer künftig schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben Punkten verwarnt. Neu ist auch, dass jeder Verstoß für sich verjährt und sich die Tilgungsfrist der alten Einträge durch einen neuen nicht mehr automatisch verlängert. Mit dem freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars kann bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgebaut werden, jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren.





Im Zusammenhang mit dieser Punktereform steigt ebenfalls am 1. Mai eine Vielzahl von Bußgeldern. So werden Autofahrer, die am Steuer ihr Mobiltelefon in die Hand nehmen und benutzen, mit 60 statt 40 Euro bestraft. Die gleiche Summe zahlt, wer verbotenerweise im Tunnel wendet, gegen die Winterreifenpflicht verstößt, an unübersichtlichen Stellen parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich macht. Und wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht Folge leistet, die Vorfahrt oder ein Rotlicht nicht beachtet, muss ab diesem Zeitpunkt 70 statt 50 Euro überweisen. Noch teurer wird?s für Autofahrer, die ohne oder mit einer falschen Plakette in eine Umweltzone einfahren: nämlich 80 statt 40 Euro. Dafür wird allerdings jetzt kein Punkt mehr im neuen Fahreignungsregister eingetragen. Eine komplette Liste der Bußgeldanhebungen und der nicht mehr erfassten Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht der ARCD unter www.arcd.de im Internet.

1. Juli 2014: Warnwestenpflicht in Deutschland

Auch diese Regelung, die Autofahrer bereits aus einigen anderen europäischen Ländern kennen, erwartet die Teilnehmer am Straßenverkehr im kommenden Jahr: die Warnwestenpflicht. Spätestens ab 1. Juli 2014 muss in allen in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen eine Warnweste, die der Europäischen Norm EN 471 entspricht, vorhanden sein. Motorräder bleiben von der Pflicht ausgenommen. Der ARCD empfiehlt, für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen, diese griffbereit im Innenraum zu verstauen und im Notfall die Weste vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.

1. Januar 2015: Fahrzeugabmeldung über Internet und bundesweite Kennzeichenmitnahme

Über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) können ab 1. Januar 2015 Fahrzeuge abgemeldet werden. Sicherheitscodes im Fahrzeugschein und auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie der neue Personalausweis sollen das möglich machen. Weitere Zulassungsverfahren, z. B. beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, sind angedacht, aber noch nicht endgültig entschieden.

In einigen Bundesländern ist die Regelung schon eingeführt, ab dem 1. Januar 2015 gilt sie bundesweit: Autofahrer dürfen bei meinem Umzug ihr Kennzeichen mitnehmen. Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung hat die bundesweite Kennzeichenmitnahme nicht, da die Tarife weiterhin vom Wohnort abhängen. ARCD


Ãœber den ARCD:

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 112.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.12.2014 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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