Freelancer und Onlineshop-Betreiber: Verjährung droht! Wie Sie Ihre unbezahlten Forderungen aus 2010 'retten'
(pressrelations) -
Jedes Jahr gehen allein in Deutschland Forderungen in Höhe von vielen Millionen Euro verloren. Ein Grund dafür ist die gesetzliche Verjährung, die zum 31.12. eines Jahres wirksam wird. Alten Forderungen steht die sogenannte 'Einrede der Verjährung' entgegen - sie können dann nicht mehr wirksam eingefordert werden. Zum Jahresende 2013 sind davon viele Ansprüche betroffen, die im Laufe des Jahres 2010 entstanden sind wie etwa Zahlungsforderungen aus Kauf-, Dienst- und Werkverträgen: aus dem Bau einer Homepage, der Erstellung, Installation und Pflege von Software oder Verkäufen über einen Onlineshop und ähnliches.
Freelancer und Onlineshop-Betreiber, die unbezahlte Rechnungen aus dem Jahr 2010 haben, sollten schnell handeln: Die Forderung muss nämlich gerichtlich gelten gemacht werden um die Verjährung zu verhindern. Achtung: Eine bloße schriftliche Mahnung reicht nicht aus. Das gerichtliche Mahnverfahren ist meist der kostengünstigere Weg gegenüber einer Klage. Bei einer Forderung in Höhe von EUR 5.000 fallen Kosten in Höhe von ca. EUR 400 an, bei EUR 1.000 betragen die Kosten ca. EUR 128. Voraussetzung ist natürlich, dass der ehemalige Vertragspartner noch existiert und zahlungsfähig ist, also nicht in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat.
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Rechtsanwältin Julia Gertz ist auf IT-Recht für Freelancer und kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Ihre mehr als zehnjährige Berufserfahrung stellt sie Ihren Mandanten bundesweit zur Verfügung. Die Anforderung 'schnell, verständlich und preiswert zu rechtlich sauberen Lösungen' steht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit als IT-Anwalt.
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