PresseKat - Wenn am Weihnachtsbaum nicht nur die Lichter brennen

Wenn am Weihnachtsbaum nicht nur die Lichter brennen

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Wenn am Weihnachtsbaum nicht nur die Lichter brennen

(pressrelations) -
- Brennende Kerzen am Christbaum unbedingt beaufsichtigen
- Wasser zum Löschen stets bereithalten
- Grobe Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz gefährden

Weihnachten steht vor der Tür. Egal ob Adventskranz, Gesteck oder schließlich der Weihnachtsbaum - sobald Kerzen angezündet werden, besteht erhöhte Gefahr. Auch die Schadenzahlen mahnen zur Vorsicht, denn in den deutschen vier Wänden brennt es in den letzten Wochen des Jahres erfahrungsgemäß rund 12.000 Mal. Wer Kerzen verwendet, sollte deshalb für einen ausreichenden Schutz sorgen. Andernfalls kann es sein, dass der Versicherungsnehmer auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt. Denn bei grober Fahrlässigkeit muss die Hausratversicherung den Schaden nicht in vollem Leistungsumfang bezahlen. Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Wohngebäudeversicherung des Eigentümers nimmt Regress

Die Hausratversicherung trägt einen durch ein Feuer entstandenen Schaden, wenn beispielsweise der Weihnachtbaum abbrennt und Vorhänge, Möbel und sonstiges Inventar zerstört sind. Sollte eine Renovierung des verrußten Mobiliars erforderlich sein, ist dies ebenfalls abgedeckt. Ersetzt werden darüber hinaus alle Schäden, die das Löschwasser den Einrichtungsgegenständen zufügt -Weihnachtsgeschenke inklusive. Hat der Versicherungsnehmer allerdings den Brand grob fahrlässig herbeigeführt, trägt die Hausratversicherung die Kosten in der Regel nicht im vollen Umfang. Im Extremfall muss der Verursacher sogar ganz für den Schaden aufkommen. Wird das Gebäude durch den Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zunächst dafür auf. Sie zahlt für Brandschäden am Gebäude sogar dann, wenn Mieter den Brand verursacht haben, greift aber auf den Brandverursacher als Ersatzpflichtigen zurück, wenn dieser mindestens grob fahrlässig handelte. Hat der Verursacher hingegen eine private Haftpflichtversicherung, ist er geschützt.

Vorsorge minimiert das Risiko





Der Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen muss ständig beaufsichtig werden. Im Ernstfall ist es zudem hilfreich, Löschmittel nicht erst organisieren zu müssen. "Also stellt man am besten gleich einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in Reichweite. Besondere Vorsicht ist übrigens geboten, wenn Kleinkinder im Raum sind. Ihr Spieltrieb kann schnell Ursache des Feuers sein", warnt Norbert Freitag, Schadenexperte der Gothaer. Und: In jedem Fall sind Sicherheitskerzen aus dem Fachhandel die bessere Wahl. Vorteil: Ihre Dochte gehen nicht bis nach unten durch und die Kerzen so frühzeitig von ganz alleine aus.

Lichterketten oder elektrische Kerzen bieten sich als Alternative an. Allerdings können auch diese durch technische Defekte oder Überhitzung einen Brand auslösen. Sie sollten daher ein Qualitäts- und Prüfsiegel tragen.

Ãœber die Gothaer:
Der Gothaer Konzern ist mit vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.


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Datum: 14.12.2014 - 09:15 Uhr
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