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Anmathe Beteiligungs AG: Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien

ID: 1149238

mathe Beteiligungs AG: Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien


Buchkirchen, 20.12.2013. Auf der Hauptversammlung der Anmathe Beteiligungs AG am 22. November 2013 wurde die für die Anmathe nach dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz von 2011 verpflichtend vorgeschriebene Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien beschlossen. Die Umstellung der Inhaberaktien der Anmathe Beteiligungs AG mit der ISIN AT0000731708 auf Namensaktien mit der neuen ISIN AT0000A146G0 wird am 23.12.2013 von der Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) durchgeführt.

Alle Aktionäre erhalten automatisch im Austausch gegen die alten Inhaberaktien neue Namensaktien in ihr Depot bei ihrer Bank eingebucht.

Eintragung von Namensaktien in das Aktienbuch der Gesellschaft

Unabhängig von der Einbuchung der Namensaktien im Depot bei der jeweiligen Bank des Aktionärs haben die Aktionäre laut Aktiengesetz zur Eintragung der Aktionärseigenschaft in das Aktienbuch die folgenden Angaben gemäß § 61 Abs. 1 AktG schriftlich gegenüber der Gesellschaft bekannt zu geben:
  • Name bzw. Firma und Anschrift des Aktionärs,
  • Geburtsdatum bei natürlichen Personen, bei juristischen Personen die Registernummer, unter welcher sie in ihrem Herkunftsland geführt wird,
  • Stückzahl der Aktien
  • eine auf den Aktionär lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1, auf welche sämtliche Zahlungen zu leisten sind.
Die Eintragung anderer Personen, denen die Aktien nicht gehören (Nominee, etc.) ist zulässig, sofern der tatsächliche Eigentümer offen gelegt und eingetragen wird. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Offenlegung besteht in diesem Fall nur für jene depotführende Kreditinstitute mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die in der Lage sind, eine Depotbestätigung nach § 10a AktG auszustellen.

Geht die Namensaktie auf einen anderen Aktionär über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienbuch auf Mitteilung und Nachweis gegenüber der Gesellschaft.


Weitere Informationen zur Anmathe Beteiligungs AG finden Sie im Internet unter www.anmathe.com.

Kontakt:

Anmathe Beteiligungs AG
Wickepointgasse 13
A-4611 Buchkirchen
Telefon: +43 7242 21193020
E-Mail: office@anmathe.com
Internet: www.anmathe.com

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Buchkirchen, 20.12.2013. Auf der Hauptversammlung der Anmathe Beteiligungs AG am 22. November 2013 wurde die für die Anmathe nach dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz von 2011 verpflichtend vorgeschriebene Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien beschlossen. Die Umstellung der Inhaberaktien der Anmathe Beteiligungs AG mit der ISIN AT0000731708 auf Namensaktien mit der neuen ISIN AT0000A146G0 wird am 23.12.2013 von der Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) durchgeführt.

Alle Aktionäre erhalten automatisch im Austausch gegen die alten Inhaberaktien neue Namensaktien in ihr Depot bei ihrer Bank eingebucht.

Eintragung von Namensaktien in das Aktienbuch der Gesellschaft

Unabhängig von der Einbuchung der Namensaktien im Depot bei der jeweiligen Bank des Aktionärs haben die Aktionäre laut Aktiengesetz zur Eintragung der Aktionärseigenschaft in das Aktienbuch die folgenden Angaben gemäß § 61 Abs. 1 AktG schriftlich gegenüber der Gesellschaft bekannt zu geben:
  • Name bzw. Firma und Anschrift des Aktionärs,
  • Geburtsdatum bei natürlichen Personen, bei juristischen Personen die Registernummer, unter welcher sie in ihrem Herkunftsland geführt wird,
  • Stückzahl der Aktien
  • eine auf den Aktionär lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1, auf welche sämtliche Zahlungen zu leisten sind.
Die Eintragung anderer Personen, denen die Aktien nicht gehören (Nominee, etc.) ist zulässig, sofern der tatsächliche Eigentümer offen gelegt und eingetragen wird. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Offenlegung besteht in diesem Fall nur für jene depotführende Kreditinstitute mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die in der Lage sind, eine Depotbestätigung nach § 10a AktG auszustellen.

Geht die Namensaktie auf einen anderen Aktionär über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienbuch auf Mitteilung und Nachweis gegenüber der Gesellschaft.






Weitere Informationen zur Anmathe Beteiligungs AG finden Sie im Internet unter www.anmathe.com.

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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.12.2014 - 22:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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