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Anmoderationsvorschlag:
Neues Jahr, neues Glück und auch neue Regelungen. Das Jahr 2015
steht für viele Änderungen - sei es beim Elterngeld, den Hartz IV
Regelsätzen oder auch beim Thema Mietpreisbremse. Was sich alles
verändert und was das für uns bedeutet, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Ein großes Thema in 2015 - der gesetzliche Mindestlohn
von 8,50 Euro. Der gilt flächendeckend in fast allen
Wirtschaftsbereichen, so Jan Philip Weber vom Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
O-Ton 1 (Jan Philip Weber, 0:16 Min.): "Ausnahmen gibt es
allerdings, diese aber nur vorübergehend. Branchen, in denen
allgemein verbindliche Tarifverträge gelten, werden bis spätestens
2017 noch einige Sonderregelungen haben. Danach werden diese aber
auslaufen"
Sprecher: Veränderungen gibt es auch bei den Hartz IV Regelsätzen.
Diese werden um rund zwei Prozent steigen. Mieter können sich über
die Mietpreisbremse freuen - zumindest teilweise, denn die gilt
zunächst nur in Wohngebieten mit angespannter Wohnungslage. Mieten
dürfen dann bei Wiedervermietung...
O-Ton 2 (Jan Philip Weber, 0:21 Min.): "...nur noch maximal 10
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die jeweiligen
Bundesländer können separat ausweisen, welche Gebiete unter einer
angespannten Wohnungssituation leiden. In diesem Zusammenhang wird
aber auch darüber gesetzlich entschieden, dass Maklergebühren künftig
der Auftraggeber übernehmen muss."
Sprecher: Kommen wird auch das Elterngeld Plus, am 1. Juli 2015.
O-Ton 3 (Jan Philip Weber, 0:27 Min.): "Eltern, die in Teilzeit
arbeiten, können ab dem kommenden Jahr Elterngeld maximal für 24
Monate beziehen anstatt für 12 wie bislang. Außerdem gilt für Eltern,
die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, ein
Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird für weitere
vier Monate bezahlt. Alleinerziehende Elternteile können in gleichem
Masse von diesen Elterngeldregelungen profitieren."
Sprecher: Außerdem gibt es im neuen Jahr weitere Regelungen zur
Elternzeit. Die wird flexibler.
O-Ton 4 (Jan Philip Weber, 0:17 Min.): "So können Eltern künftig
bis zu 24 Monate Elternzeit auch auf einen Zeitraum zwischen dem
dritten und achten Geburtstag ihres Kindes übertragen. Das heißt,
dass bis zu den ersten beiden Schuljahren Eltern deutlich mehr Zeit
mit ihrem Nachwuchs aufbringen können."
Abmoderationsvorschlag:
In der Wirtschaft, beim Thema Mieten und für Eltern ändert sich
also einiges im neuen Jahr, aber zunächst einmal einen guten Start
ins neue Jahr!
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