Jeden Tag werden Millionen Spam-Mails verschickt. Sie gehören garantiert auch zu den Empfängern. Verteidigen Sie Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. Ihr Unternehmen!
(firmenpresse) - Ihr Spam-Mail Postfach quillt über?
Sie können das Wort Spam-Mail nicht mehr hören?
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Firmen, die offenbar darauf pfeifen, ob Sie ihre Werbemails stören, oder nicht.
Die Rechtsprechung ist eindeutig!:
Wenn Sie dem Versenden von Werbemails oder eines Newsletters nicht zugestimmt haben, dann
liegt in dieser SPAM-MAIL zugleich ein EINGRIFF in Ihr PERSÖNLICHKEITSRECHT vor, gegen den Sie sich ohne große Mühe sofort wehren können.
Bei Spam-Mails an Firmen geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Unternehmer gegen den Spammer einen Unterlassungsanspruch hat, weil durch die Spam-Mail ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb vorgenommen wird.
Und das Schöne: Der Spammer muss sogar die Kosten tragen, wenn Sie zur Abwehr der Spam-Mails einen Rechtsanwalt einschalten. Und es kommt noch schöner: Wenn der Spammer weiterhin Spam-Mails an Sie schickt, obwohl er gegenüber Ihrem Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, dann steht Ihnen eine VERTRAGSSTRAFE zu. Das bedeutet dann BARES GELD für SIE.
Und so funktioniert es:
Sie leiten einfach die unerwünschte Spam-Mail des deutschen Absenders (es funktioniert nur bei deutschen Spammern) an RA.Borth(at)RECHT-nah.de weiter.
Mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet schreibt ein Anwalt dann den Spammer an und fordert diesen auf, Ihnen künftig keine unerwünschte Werbung mehr per Mail zu schicken.
Es ist dabei nicht erforderlich, dass Sie den "Abmeldebutton" auf der Werbemail drücken.
Der Spammer muss nachweisen, dass Sie Ihm gestattet haben, ihm Werbemails (Werbemüll) zu schicken.
BORTH RECHTSANWÄLTE
BORTH RECHTSANWÄLTE
Hochheimer Str. 44
99094 Erfurt
Tel.: 0361 778 75 10
Fax: 0361 778 751 11
RA.Borth(at)RECHT-nah.de
Hochheimer Str. 44, 99094 Erfurt