(ots) -
"Der Zugang zu menschenrechtsrelevanten Informationen muss
verbessert werden", fordert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Denn innerstaatliches Recht sei im
Licht der Menschenrechte auszulegen. Bislang könnten sich Juristinnen
und Juristen nur unzureichend über europäische und internationale
Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz
informieren, da diese Verfahren von den großen kommerziellen
Rechtsprechungsdatenbanken nicht oder nur ungenügend berücksichtigt
würden. Dies, obwohl die Bedeutung der europäischen und
internationalen Rechtsprechung für die deutsche Rechtspraxis wachse,
so Rudolf.
Aus diesem Grund hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die
Rechtsprechungsdatenbank "ius menschenrechte" entwickelt. Die erste
deutschsprachige Datenbank zu menschenrechtsrelevanten Urteilen
enthält ausgewählte Entscheidungen insbesondere internationaler
Gremien wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR),
des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und der
UN-Fachausschüsse der Menschenrechtsabkommen.
Die Entscheidungen sind auf Deutsch zusammengefasst und können im
Volltext als PDF (vorwiegend auf Englisch) heruntergeladen werden.
Die Datenbank enthält derzeit im Schwerpunkt Entscheidungen zu den
Themen Diskriminierungsschutz, Geschlechtsspezifische Gewalt,
Menschenhandel und Behinderung. "ius menschenrechte" richtet sich an
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Mitarbeitende von Verbänden
und Beratungsstellen sowie an die (Fach)Öffentlichkeit. Die Datenbank
wird kontinuierlich ausgebaut und um weitere Themen der
Institutsarbeit ergänzt.
"Die Datenbank will dazu beitragen, dass Rechtsanwenderinnen und
Rechtsanwender schnell und umfassend Argumentationshilfen für ihre
Verfahren finden", erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung
Menschenrechtspolitik Inland/Europa. "ius menschenrechte" erleichtere
die Suche nach menschenrechtsrelevanten Urteilen - auch von deutschen
Gerichten - und mache mit den Spruchkörpern internationaler Gerichte
und Ausschüsse vertraut.
"ius menschenrechte" http://ots.de/jfQKk
Die Datenbank "ius menschenrechte" ist Teil des Themenschwerpunkts
"Rechte haben - Recht bekommen". Mit dem Themenschwerpunkt möchte das
Institut in den nächsten zwei Jahren bundesweit Diskussionen zum
Zugang zum Recht als Menschenrecht anstoßen. "ius menschenrechte"
wurde im Rahmen des Projekts "Anwaltschaft für Menschenrechte und
Vielfalt" zusammen mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Instituts entwickelt.
Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt"
(2012-2014) wird im Rahmen des Bundesprogramms "XENOS - Integration
und Vielfalt" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de