(ots) - Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern (BMI)
haben heute eine Studie zum "Scoring nach der Datenschutznovelle 2009
und neue Entwicklungen" veröffentlicht. Der Bankenfachverband sieht
Scoring als ausreichend reguliert an. Seit 2010 gelten hier neue
datenschutzrechtliche Vorgaben, die für Sicherheit und Transparenz
sorgen. Scoring ist ein bewährtes Verfahren, mit dem Banken ihre
Erfahrungen aus der Vergangenheit für künftige Kreditvergaben nutzen
können. Eine Bank mittlerer Größe vergibt dabei innerhalb von zehn
Jahren rund eine Million Kredite und verfügt über umfassende
Erfahrungswerte.
Scoring ist transparent
"Die Bestandteile des Scorings sind für den Verbraucher bereits
jetzt transparent", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des
Bankenfachverbandes. So können Verbraucher jederzeit erfahren, welche
Daten Banken oder Auskunfteien über sie gespeichert haben. Sie können
ihren Score-Wert, dessen Bedeutung und Datengrundlage erfragen und
sich automatisierte Kreditentscheidungen erläutern lassen. In der
Verantwortung der Bank liegt es letztendlich, die Daten des
Verbrauchers zu bewerten und eine Kreditentscheidung zu treffen.
Gesetzliche Vorgaben zur Bonitätsprüfung
Zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung sind Banken gesetzlich
verpflichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
überprüft die eingesetzten Scoring-Verfahren regelmäßig. Denn ein
funktionierendes Scoring ist sowohl im Sinne der Aufsichtsbehörden
als auch der Verbraucher sowie der kreditgebenden Banken.
Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in
Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung
von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die
Kreditbanken haben rund 140 Milliarden Euro an Verbraucher und
Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur.
Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt von den Kreditbanken.
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Bankenfachverband
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