(ots) - Am 16. Dezember 2014 unterzeichneten Bundesinnung für
das Gerüstbauer-Handwerk, Bundesverband Gerüstbau e.V.,
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Zoll die
Bündniserklärung. Damit schaffen sie eine Basis für die zukünftig
noch engere Zusammenarbeit beim Kampf gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk.
Als Handwerk mit hohen fach- und sicherheitstechnischen
Anforderungen ist das Gerüstbauer-Handwerk auf faire
Wettbewerbsbedingungen am Markt angewiesen. Denn die
Gerüstbaubetriebe, die durch einen hohen Qualitätsanspruch für
sichere Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sorgen, unterliegen dem
Wettbewerbsdruck durch die Betriebe, die sich mit Hilfe von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch Preis- und
Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Mit dem Branchenmindestlohn haben die Arbeitgeberverbände
Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und Bundesverband Gerüstbau
e.V. zusammen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
bereits 2013 eine wichtige Grundlage für einen fairen Wettbewerb
geschaffen.
"Der Branchenmindestlohn war ein wichtiger Schritt zur
Verwirklichung fairer Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen.
Mit dem heute geschlossenen Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung verstärken wir unsere Bemühungen für faire
Wettbewerbsbedingungen am Markt weiter", erklärt Marcus Nachbauer,
Bundesinnungsmeister und Präsident der Arbeitgeberverbände.
Ziel ist die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung sowie die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn.
Denn nur bei einer konsequenten Bekämpfung und Eindämmung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben ordentlich arbeitende
Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten, keine
Wettbewerbsnachteile auf dem Markt. Um dies zu erreichen, werden die
Bündnispartner zukünftig sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler
Ebene noch enger zusammenarbeiten.
Aber auch bei den Kunden, die Gerüstbauleistungen in Anspruch
nehmen, muss das Bewusstsein gestärkt werden, dass Arbeitssicherheit
am Bau nur mit einem gewissen Qualitätsanspruch gewährleistet werden
kann: "Mit unserem klaren Bekenntnis zum Bündnis gegen Schwarzarbeit
möchten wir einen weiteren wichtigen Impuls setzen und deutlich
machen, dass nur durch Anerkennung der Qualität der durch das
Gerüstbauer-Handwerk geschaffenen sicheren Arbeitsplätze nachhaltig
illegale Beschäftigung und Preisdumping in Verbindung mit Lohndumping
am Markt zurückgedrängt werden können", erklärt Marcus Nachbauer.
Bundesverband Gerüstbau e.V. und Bundesinnung für das
Gerüstbauer-Handwerk vertreten als Arbeitgeberverbände die Interessen
der Gerüstbauunternehmen. Sie setzen sich ein für ein hohes
Qualitätsniveau im Rahmen der handwerklichen Gerüstbauerausbildung
ebenso wie für die eigenständigen tariflichen Rahmenbedingungen, zu
denen der im Jahre 2013 eingeführte Mindestlohn ebenso zählt wie die
seit vielen Jahren erfolgreiche Tarifpartnerschaft im Bereich der
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes mit Ausbildungsförderung,
Schlechtwetterregelung und einem eigenständigen
Urlaubskassenverfahren.
Pressekontakt:
Rechtsanwältin Petra Müller
Bundesinnung für das Gerüstbauerhandwerk
Bundesverband Gerüstbau e.V.
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