PresseKat - Spendencheck leicht gemacht durch Transparenz

Spendencheck leicht gemacht durch Transparenz

ID: 1150520

(ots) - Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Aber wie kann
der Spender überprüfen, dass die Spenden auch für den vorgesehenen
Zweck eingesetzt wurden? Hier kann ein Blick in die Jahresberichte
der Spendensammler helfen, die in den meisten Fällen auf den Websites
der Organisationen zu finden sind. Seit 2010 gibt es für die
Rechenschaft von Spendensammlern besondere Leitlinien des Instituts
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), die für mehr
Transparenz sorgen.

Die Deutschen spenden gerne und viel. So erreichte 2013 das
Spendenvolumen mit EUR 4,7 Mrd. ein neues Rekordniveau. Auch für
dieses Jahr erwarten die Experten des Deutschen Spendenrates einen
neuen Höchststand. Gut ein Drittel der Deutschen spendet Jahr für
Jahr und dies oftmals zweckgebunden vor dem Hintergrund einer
aktuellen Katastrophe oder eines besonderen Aufrufs. Schlagzeilen
über angeblich nicht sachgerecht eingesetzte Spenden verunsichern
immer wieder und werfen die Frage auf, wie man nachprüfen kann, ob
die Mittel auch für den Zweck eingesetzt wurden, für den sie
gespendet wurden.

"Jede Einzelspende lässt sich nicht nachverfolgen, aber ein Blick
in den Jahresbericht der Spendensammler zeigt, ob die Mittel
zweckentsprechend verwendet worden sind", so Dr. Ute Siebler,
zuständige Expertin und Leiterin des Fachbereichs
Betriebswirtschaftslehre im IDW. Wie jedes Unternehmen in Deutschland
sind auch Spenden sammelnde Organisationen verpflichtet, am Ende
jedes Geschäftsjahres Rechenschaft abzulegen. In der entsprechenden
IDW Verlautbarung "IDW RS HFA 21" wird aufgezeigt, wie nach Ansicht
der Wirtschaftsprüfer der Erhalt und die Verwendung von Spenden
ordnungsgemäß zu bilanzieren sind. "Ziel der IDW Verlautbarung ist
es, dass Spenden sammelnde Organisationen zuallererst Rechenschaft
gegenüber dem Spender ablegen sollen - und zwar darüber, ob die




eingegangenen Spenden schon für den Förderzweck verwendet wurden",
erläutert Dr. Siebler. Selbstverständlich muss jede erhaltene Spende
unmittelbar verbucht werden. In der Vergangenheit gab es immer wieder
Diskussionen darüber, ob der Zufluss einer Spende zu einem Ertrag,
d.h. einem "Unternehmenserfolg" führt oder ob die Erfolgswirkung in
der Erfüllung des Förderzwecks liegt.

Das IDW sieht vor allem das Interesse der Spender, die Transparenz
erwarten. "Daher sind nach unserer Auffassung erhaltene Spenden nicht
bereits mit Zufluss als Ertrag auszuweisen. Sie sind zunächst als
Verpflichtung zur noch ausstehenden zweckentsprechenden Verwendung in
einem gesonderten Passivposten "Noch nicht verbrauchte Spendenmittel"
zu zeigen", so Dr. Siebler. Erst wenn die Spende zweckentsprechend
verwendet wird, ist korrespondierend zu dem hieraus resultierenden
Aufwand ein "Ertrag aus Spendenverbrauch" zu erfassen. Sofern ein
Spendensammler neben den Spenden über keine weiteren Einnahmequellen
verfügt, kann nach diesem Konzept ein Jahresüberschuss nicht
entstehen. Dies steht im Einklang mit der grundsätzlichen Ausrichtung
eines Spendensammlers als Non-Profit-Organisation.

In der Verlautbarung für Spendensammler wird zudem empfohlen, die
in der Berichtsperiode vereinnahmten Spenden, die unzweifelhaft ein
bedeutsamer Indikator für die Aktivitäten einer solchen Organisation
sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung nachrichtlich anzugeben.
Damit führt die Anwendung der IDW Verlautbarung zu einer
transparenten Darstellung der zugeflossenen und verwendeten Spenden.
Ferner empfehlen die Wirtschaftsprüfer Spendensammlern, die eine
Vielzahl an verschiedenen Projekten betreuen, einen sog.
Projektbericht zu erstellen, der differenzierte Aussagen zum
Spendenaufkommen und zur Spendenverwendung bei einzelnen
Spendenprojekten ermöglicht.

"Uns ist bewusst, dass jede Umstellung auf neue Regeln - so auch
diese - für viele Spenden sammelnde Organisationen einen
organisatorischen Aufwand bedeutet: Aber der Aufwand lohnt sich, da
diese zusätzliche Transparenz das Vertrauen in die
Spendenorganisationen weiter stärkt."



Pressekontakt:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit/Mitgliederinformation:
Melanie Sack, WP StB
Tel.: 0211/4561-140
E-Mail: sack(at)idw.de


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Datum: 16.12.2014 - 11:47 Uhr
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