(firmenpresse) - Das Jahresende ist auch die Zeit der Aufmerksamkeiten und (kleinen oder großen) Geschenke. Aber Achtung! Kleine Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft, sie führen auch schnell zu einem Compliance-Verstoß.
„Gerade Führungskräfte laufen in dieser Jahreszeit Gefahr, gegen die Compliance-Richtlinien ihrer Unternehmen zu verstoßen, wenn sie Geschenke oder Aufmerksamkeiten von Geschäftspartnern annehmen“, warnt Nils Schmidt, Jurist beim Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK.
Auch ohne konkrete Regelungen im Unternehmen sind Mitarbeiter grundsätzlich verpflichtet, sich redlich und gesetzestreu zu verhal-ten. Anweisungen des Arbeitgebers, dienstbezogene Geschenke abzulehnen, sind zwingend Folge zu leisten. Dabei lässt sich keine klare Grenze ziehen, ab welchem Gegenwert ein Geschenk seinen Charakter als reinen Dank für eine gute Zusammenarbeit verliert und in den Bereich einer Vorteilsannahme und somit einer gewissen Abhängigkeit fällt.
Viele Unternehmen nehmen solche Compliance-Verstöße mittler-weile sehr ernst und zögern auch in der Vorweihnachtszeit nicht, arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den jeweiligen Mitarbeiter einzuleiten.
Sabine Balzer, ebenfalls Verbandsjuristin des DFK, rät daher: „Vor der Annahme von Geschenken, die über den Wert der drei K‘s (Kugelschreiber, Kalender, Krimskrams) hinausgehen, unbedingt einen Blick in den Arbeitsvertrag und den Code-of-Conduct des Unternehmens werfen oder die Zustimmung des Unternehmens einholen.“ Einen sehr praxisnahen Tipp, mit dem man auch den Mitarbeitern eine Freude machen kann, haben Balzer und Schmidt noch parat: So könnte das Geschenk auch dem Unternehmen z.B. für eine Tombola bei der Weihnachts- oder Betriebsfeier zur Ver-fügung gestellt werden. Unangenehme Folgen, die das Weih-nachtsfest beeinträchtigen könnten, können so vermieden werden.
Über DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK
Der DFK ist die branchenübergreifende Stimme der Führungskräfte in Deutsch-land. Der Berufsverband vertritt in seinem Netzwerk bundesweit rund 25.000 Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Kernthemen sind dabei Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik, Sozialrecht und Sozialpolitik, Steuer- und Bildungspolitik sowie Umweltthemen. Darüber hinaus besetzt der Verband Branchenthemen u.a. aus den Bereichen Energie, Metall/Elektro, Stahl, Telekommunikation, Finanzen und Versicherungen. Die Mitglieder erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg z.B. in Form von juristischer Beratung und Vertretung, vielfältigen Weiterbildungsangeboten und aktuellen Informationen aus dem Berufsleben. Zudem bietet der DFK über seine Regional- und Fachgruppen ein gut gepflegtes und weit verzweigtes Kontaktnetzwerk. Der Berufsverband ist in 20 Regionalgruppen unterteilt und hat seine Hauptgeschäftsstelle in Essen. Weitere Geschäftsstellen sind in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart. In Berlin ist der Berufsverband mit einer Hauptstadt-Repräsentanz vertreten.