PresseKat - Mädchen und Jungen erhalten Beschwerderecht auf UN-Ebene

Mädchen und Jungen erhalten Beschwerderecht auf UN-Ebene

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Mädchen und Jungen erhalten Beschwerderecht auf UN-Ebene

(pressrelations) -
Die Vereinten Nationen hatten im Dezember 2011 das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention beschlossen, welches Kindern durch ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglichen soll, sich vor dem UN- Kinderrechtsausschuss gegen Kinderrechtsverletzungen zu wehren. Costa Rica hat es als zehnter Staat ratifiziert. Damit tritt es in drei Monaten in Kraft.

Deutschland hatte das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention als dritter Staat nach Thailand und Gabun ratifiziert. Das im Gesetzentwurf geregelte Individualbeschwerdeverfahren erlaubt Mädchen und Jungen, oder deren Vertretern, die missbraucht oder deren Rechte verletzt wurden, sich direkt bei einem UN-Gremium zu beschweren, wenn nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen. Damit kann eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden. Plan setzte sich seit 2008 aktiv für das Individualbeschwerderecht ein.

"Der nächste Schritt muss sein, dass in Deutschland entsprechende Strukturen geschaffen werden, an die sich junge Menschen wenden können, wenn sie in Not geraten sind", sagt Samia Kassid, Referentin für Kinderrechte bei Plan Deutschland. "Und natürlich müssen wir ein Bewusstsein für dieses Individualbeschwerderecht schaffen. In unseren Partnerländern müssen wir weiterhin Lobbyarbeit leistet, damit die Regierungen das Protokoll unterzeichnen und ratifizieren ".


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Carsten Heil
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Datum: 16.12.2014 - 20:15 Uhr
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