In den letzten Wochen haben eine Menge Verbraucher die Banken angeschrieben und die entsprechenden Bearbeitungsgebühren für die abgeschlossenen Kredite zurückgefordert. Doch nicht selten wurde der Antrag auf die Rückzahlung von en Banken abgelehnt.
(firmenpresse) - Verbraucher konnten in diesem Sommer ein wenig aufatmen. Denn der BGH hatte entschieden, da die Bearbeitungsgebühren für Kredite nicht zulässig sind. Ganz im Gegenteil dieses sind sogar rechtswidrig. Bei dieser Entscheidung des BGH handelt es sich um ein Grundsatzurteil. Das bedeutet, dass alle Banken sich an dieses auch halten müssen. Doch in der Realität sieht dies leider ein wenig anders aus.
Keine Zahlung durch falsche Formulierung
Wer das Geld von den Banken für die Bearbeitungsgebühren auch wirklich zurückhaben möchte, sollte vor allem auch auf die Formulierung in dem Schreiben an die Bank achten. Die Höhe der zurückgeforderten Summe kann unterschiedlich hoch sein. Denn die Banken verlangen zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme an Gebühren. In dem Schreiben muss explizit Bezug auf das entsprechende Darlehen genommen werden. Darüber hinaus muss auch erwähnt werden, dass es in diesem Fall ein entsprechendes Urteil gibt. Hier auch die notwendigen Aktenzeichen etc. angeben. Ein sehr wichtiger Punkt, wird auch gerne mal in diesem Schreiben vergessen.
Auch an die Zinsen denken
Wichtig ist, dass die Verbraucher auch an die Zinsen denken. Denn Banken müssen für die Bearbeitungsgebühren, die gezahlt wurden, auch noch Zinsen zahlen. Wie viel dies ist und vor allem inwieweit rückwirkend diese Zinsen zu zahlen sind, erklären wir Ihnen sehr gerne. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch weitere Informationswege, die Sie nutzen können, damit Sie auch wirklich sicher an Ihr Geld kommen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
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