PresseKat - Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

ID: 1151678

Düsseldorfer Steuerexperte fordert höhere Freibeträge für Unternehmen

(PresseBox) - Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist verkündet. Das derzeitig geltende Gesetz ist wie erwartet im Hinblick auf die bisherigen Erleichterungen für Betriebsvermögen im Vergleich zu Privatvermögen mit dem Gleichheitssatz unvereinbar. Damit sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so ausgefallen, wie es Steuerexperten bereits vermutet hatten, sagt Dirk am Brunnen, Rechtsanwalt bei der Düsseldorfer Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Denkl & Partner.
"Die Richter verlangen eine Regelung, die Unternehmer und Privatpersonen weniger differenziert behandelt." Der Gesetzgeber muss nun eine Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes bis 30. Juni 2016 vornehmen. "Danach müssen auf jeden Fall alle bestehenden Testamente, Erbverträge und Gesellschaftsverträge mit Nachfolgeregelungen gründlich auf den Prüfstand gestellt werden", so am Brunnen.
Welche genauen Änderungen sich für Unternehmen ergeben, sei derzeit nicht absehbar und werde erst aus der neuen Gesetzgebung ersichtlich sein. Am Brunnen bedauert, dass es die bisherigen Vergünstigungen bei der Vermögensübergabe zukünftig nicht mehr geben wird. Aus seiner Sicht seien diese aber insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen notwendig. "Bereits heute sind viele Betriebe in ihrem Fortbestand gefährdet, wenn aufgrund von hoher Erbschaftsteuer Liquidität entzogen wird."
Im Hinblick auf die nun fälligen Neuregelungen sieht am Brunnen Gestaltungsspielräume. Er fordert daher eine Erhöhung der Freibeträge sowie eine deutliche Verbesserung der Stundungsmöglichkeiten für die anfallende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer bei lebzeitigen Übertragungen.

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HLB Dr. Denkl & Partner bietet seit über 30 Jahren Leistungen in den Bereichen Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Verstärkt wird das Dienstleistungsangebot durch die Schwesterkanzlei HLB Dr. Schumacher & Partner. HLB Dr. Denkl & Partner ist seit 2008 Mitglied bei HLB Deutschland. Insgesamt beraten und betreuen derzeit über 30 hochqualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Düsseldorf, Leipzig und Rottach-Egern national und international ausgerichtete Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen unter www.denkl.de.




HLB Deutschland GmbH
HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 19 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 33 Standorten. Aktuell sind 183 Partner und 1.205 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 147 Millionen Euro im Jahr 2013 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

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Datum: 17.12.2014 - 15:14 Uhr
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