(ots) - In Europa gibt es keine einheitliche
Schneekettenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ordnet
jedes Land mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an.
Generell gilt, dass Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen
benutzt werden dürfen. Auch die Höhe der Bußgelder bei
Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte
sich vor der Abfahrt über die Bestimmungen im Urlaubsland
informieren. Der ADAC hat die wichtigsten Regelungen in den
Alpenländern zusammengestellt:
In Österreich müssen grundsätzlich dort Ketten aufgezogen werden,
wo dies auf einem runden Schild mit blauen Grund und
Schneeketten-Symbol angezeigt ist. Sie müssen auf die Räder der
Antriebsachse montiert werden. Bei Allradfahrzeugen sollte die
Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden. Bei
Zuwiderhandlungen gegen die Beschilderung müssen Autofahrer - je nach
Schweregrad - mit einem Bußgeld bis zu 5 000 Euro rechnen.
Ist in der Schweiz eine Strecke mit dem Verkehrszeichen
"Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, dürfen Autofahrer diese
auch nur mit Ketten befahren. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen
gelten wie zum Beispiel durch ein Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Franken (rund 73 Euro)
geahndet.
In Italien kann eine Schneekettenpflicht mittels gesonderter
Beschilderung im Bedarfsfall angeordnet werden. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Bei Verstößen droht ein
Bußgeld von mindestens 84 Euro.
Auch in Frankreich kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig
durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die damit zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Ketten müssen auf die Räder
der Antriebsachse montiert werden. Zuwiderhandlungen führen zu einem
Bußgeld von 135 Euro, zudem wird die Weiterfahrt untersagt.
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