Von Druck- und Medienunternehmern kaum oder nur sehr wenig wahrgenommen, hat im April die Bundesregierung das so genannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Das Regelwerk, das am ersten Januar 2010 in Kraft tritt und die wohl umfassendste Reform des Handelsgesetzbuches der letzten 20 Jahre bedeutet, sorgt für eine erhebliche Deregulierung und Kostensenkung bei kleinen und mittleren Unternehmen, sofern sie keine Kapitalgesellschaft sind. Um Auswirkungen und Herausforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes genauer vorzustellen, vor allem aber deutlich zu machen, welche Vorteile das neue Gesetz bringt, stellt die Beratung für Mittelstand und Druckindustrie GmbH (BMD) ab sofort BilMoG mit in den Mittelpunkt ihrer Beratungstätigkeit. Neben der intensiven Beratung vor Ort gehört hierzu auch eine Informationsveranstaltung am 10.9.2009 in Lünen bei Dortmund.
(firmenpresse) - Zum Inhalt des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zählt zum Beispiel, dass Einzelkaufleute von der handelsrechtlichen Buchführung, Inventur und Bilanzierung befreit werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten und 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten. Im Gesetz ist zudem verankert, dass immaterielle selbst geschaffene Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Patente und Know-how, in die Bilanz einbezogen werden können. Dies erhöht das Eigenkapital und vergrößert so die Chance auf Kapitalbeschaffung. Und auch zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente (wie Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile, Derivate) lassen sich unter anderem im neuen Gesetz berücksichtigen. So werden diese künftig nach dem Zeitwert (Fair Value) und bei der Rückstellung Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.
„Wie gewohnt“, so beschreibt Rita Sommerfeld, verantwortlich bei der Beratung für Mittelstand und Druckindustrie GmbH (BMD), „sind im neuen BilMoG sehr viele Möglichkeiten, aber auch Stolperstellen für Unternehmen enthalten. Um die Komplexität der Verordnungen und der großen Bedeutung der Neufassungen zu verstehen und entsprechend zu nutzen, ist eine kompetente Beratung durch Fachleute absolut notwendig“. Als Unternehmensberatung, deren Schwerpunkt unter anderem auf Kennzahlen, Bilanzen und Balanced Score Cards liege, sei laut Sommerfeld die BMD hierfür besonders gut aufgestellt und qualifiziert. Sommerfeld: „Unsere Berater sind erfahrene Spezialisten und haben fundierte Kenntnisse“.
Nutzbar gemacht werden soll diese Expertise vor allem durch die kompetente Unternehmensberatung vor Ort, aber auch durch Seminare und Vorträge in den Kompetenzzentren des Verbandes Druck + Medien NRW e.V. in Lünen und Düsseldorf.
Für Druck- und Medienunternehmen aus NRW findet am 10.9.2009, ab 15 Uhr, eine dreistündige, kostenlose Informationsveranstaltung beim Verband Druck + Medien NRW e.V. in Lünen statt. Unter dem Titel „Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts BilMoG“ wird Referent Ulf Diefenbach von der diba-DRUCK Diefenbach GmbH in diesem Rahmen Fragen wie „Warum wird das Bilanzrecht modernisiert?“ genauso beantworten wie „Was sind die Ziele des BilMoG?“, „Änderungen in der Buchführungspflicht“ oder „BilMoG - das Ende der Einheitsbilanz?“
Anmeldungen und weitere Infos zum Seminar, das auch Nicht-Mitgliedsunternehmen des Verbandes Druck + Medien NRW e.V. offen steht, gibt es unter http://www.vdmnrw.de/akademie/seminarkalender/veranstaltungen/gesetz-zur-modernisierung-des-bilanzrechts-bilmog.php.
Die Beratung für Mittelstand und Druckindustrie (BMD) ist eine Initiative des Verbandes Druck + Medien NRW e.V. in Düsseldorf und Lünen und ein durch das Land NRW anerkanntes Beratungs- und Weiterbildungsinstitut. Als Beratungsunternehmen, das seit gut zwanzig Jahren Betriebe aus den Bereichen Vorstufe, Internet, Druck und Weiterverarbeitung betreut, gibt die BMD Hilfestellung – durch Bereitstellung von Beratung und persönliches Coaching, aber auch durch fachbezogene Seminare und Workshops.
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