(ots) - "Jetzt muss der Gesetzgeber handeln", ist die
Reaktion von Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Privater Rundfunk (APR), auf die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 6 C 32.13 vom 17. Dezember 2014),
wonach in bundesweiten TV-Programmen regionalisierte Werbung
ausgestrahlt werden darf. Dass "Vorgaben sinnvoll sein könnten, die
Finanzierungsaussichten lokaler oder regionaler Medien zu sichern"
hat das Leipziger Gericht in seiner knappen Pressemitteilung sogar
aufgegriffen. Eine solche Erwägung habe aber "im
Rundfunkstaatsvertrag keinen Niederschlag gefunden", so das Gericht.
Kovac verweist auf den bisher geltenden medienpolitischen Konsens,
dass regionale Werbung die regionalen Inhalte finanzieren soll. "Wenn
das Bundesverwaltungsgericht das im Text des Rundfunkstaatsvertrages
vermisst, dann müssen die Länder diesen Konsens nun umgehend
hineinschreiben", so der APR-Vorsitzende. "Die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts geht ans Eingemachte, denn gerade die
kleineren lokalen und regionalen Radio- und TV-Sender finanzieren
ihre inhaltlichen Leistungen genau aus dieser Quelle. Die Vermarktung
von regionaler Werbung in den nationalen TV-Sendern bedroht die
regionalen Anbieter existentiell, was unmittelbar zu einer Verkürzung
der Meinungsvielfalt in den betroffenen Regionen führt.", so Kovac.
Seine Organisation vertritt über 250 lokale und regionale Radio- und
TV-Sender, die von einer Auszehrung der regionalen Werbemärkte durch
nationale TV-Großkonzerne besonders betroffen wären.
"Die Medienpolitik muss sich entscheiden, ob sie Medienkonzernen,
die zuletzt nicht gerade durch ihr journalistisches Profil
aufgefallen sind, bei der Gewinnmaximierung behilflich sein will oder
ob sie Angebote mit hochwertigen lokalen und regionalen Inhalten
wünscht", formuliert Kovac die Lage zum Jahresende 2014 eindringlich.
Dann müsse sie auch die Grundlagen dafür sichern.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Stephan Ory
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