(ots) -
- Schneebedeckte Verkehrszeichen: Autofahrer müssen Schilder
allein an ihrer Form erkennen können, um im Winter kein Bußgeld
zu riskieren
- Ausnahme für nicht ortskundige Fahrer: Verkehrszeichen, die
durch Schnee nicht mehr erkennbar sind, haben keine Gültigkeit
- Vorsicht vor Mütze, Mantel und Co.: Wie dicke Winterkleidung zum
unerwarteten Risiko während der Autofahrt werden kann
Wie jedem Autofahrer bekannt sein sollte, haben Schnee und Eis auf
der Straße besonderes Gefahrenpotenzial. Daher ist es nicht nur
wichtig, sein Fahrzeug rechtzeitig mit Winterreifen auszustatten,
sondern sich auch mit anderen Winter-Eventualitäten vertraut zu
machen. Vor allem das Aussehen von Verkehrsschildern sollten sich
Autofahrer vor dem ersten Schnee noch einmal genauer ins Gedächtnis
rufen. Denn "Verkehrszeichen, die eindeutig aufgrund ihrer Form zu
erkennen sind, gelten auch, wenn sie von Schnee verdeckt sind",
erklärt Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für
bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV)
(https://www.bussgeldkatalog.org/). Zu den eindeutig
identifizierbaren Verkehrsschildern zählen zum Beispiel das
Stoppschild, mit seinen charakteristischen acht Ecken, sowie das
dreieckige und auf seiner Spitze stehende Schild "Halt. Vorfahrt
gewähren", welches ebenfalls einmalig unter den Verkehrsschildern
ist.
Unverbindliche Geschwindigkeitsbegrenzungen
Schneebedeckte Schilder mit gleicher Form - wie beispielsweise
Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung - bilden jedoch eine
Ausnahme. Schließlich ist es egal, ob es sich um ein Tempo-40- oder
ein Tempo-70-Schild handelt, das Aussehen ist das gleiche. Daher ist
es in der Regel auch unmöglich die korrekte
Geschwindigkeitsbegrenzung abzulesen, wenn sich auf dem Schild eine
dicke Schneeschicht befindet. Das Bayerische Oberste Landesgericht
hat aufgrund dessen entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen zur
Begrenzung der Geschwindigkeit ihre Gültigkeit verlieren. Trotzdem
ist diese Ausnahmeregelung kein Freifahrtschein für Raser,
schließlich darf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb und
außerhalb von Ortschaften (50 bzw. 100 km/h) zu keiner Zeit
überschritten werden. Des Weiteren gilt die Ausnahmeregelung auch nur
für ortsunkundige Fahrer. Ortskundige Verkehrsteilnehmer müssen sich
an die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Schilder halten, auch wenn
die Verkehrszeichen durch den Schnee nicht lesbar sind. Ansonsten
riskieren Autofahrer ein Bußgeld und im schlimmsten Fall ein
Fahrverbot. "Wer im Winter zu schnell fährt, geblitzt wird und der
Strafe entgehen möchte, muss daher nachweisen, dass er 1.
ortsunkundig ist und 2. das Verkehrsschild verschneit und somit
unkenntlich war. In vielen Fällen erweist sich dies jedoch als
problematisch", so Mathias Voigt.
Unbekannte Gefahrenquellen
Im Winter gehen nicht nur von Schnee und Eis Gefahren für
Verkehrsteilnehmer aus. Auch Kleidung kann zu unerwarteten
Schwierigkeiten führen. So können vor allem schwere Winterschuhe und
dicke Wollmäntel die Beweglichkeit des Fahrers deutlich einschränken
und in gefährlichen Situationen dazu führen, dass der Autofahrer
nicht richtig oder nicht schnell genug reagieren kann. Ähnlich sieht
es auch bei Schals und Mützen aus. Rutschen sie zu sehr ins Gesicht,
beeinträchtigen sie die Sicht des Fahrers nach vorne und zur Seite,
wodurch Gefahren womöglich erst zu spät erkannt werden und Unfälle
die Folge sein können. Um in Winter sicher durch den Verkehr zu
kommen, empfiehlt es sich deshalb, entweder die dicke Winterkleidung
vor Fahrtantritt abzulegen oder Kleidung zu tragen, die weder die
eigene Beweglichkeit noch die Sicht auf die Straße behindert. Weitere
Informationen zum Verhalten in winterlichen Gefahrsituationen,
mögliche Bußgelder sowie Tipps fürs winterfeste Auto hat der VFBV
unter www.bussgeldkatalog.org/winter zusammengestellt.
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.
Weitere Informationen:
Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), E-Mail:
presse(at)bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org