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TÜV Rheinland: Tief stehende Sonne erhöht Unfallgefahr / Sinkendes Reaktionsvermögen durch schlechte Sicht / Sonnenbrille sollte stets griffbereit sein / Ausreichend Sicherheitsabstand halten

ID: 1153079

(ots) - Vorsicht Blindflug: Gerade im Winter blenden die in
flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen Verkehrsteilnehmer
erheblich. Das Unfallrisiko wächst. "Schlechte Sicht beeinträchtigt
das Reaktionsvermögen deutlich", erklärt Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Lässt sich die Fahrt wegen
extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, möglichst
rasch und vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Wer
versehentlich direkt in die Sonne schaut, ist für kurze Zeit nahezu
blind. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.

Windschutzscheibe auch von innen reinigen

"Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille",
sagt der TÃœV Rheinland-Fachmann. "Sie sollte stets griffbereit im
Fahrzeug liegen." Besonders wichtig: generell bei schlechten
Sichtverhältnissen ausreichend Sicherheitsabstand halten,
Geschwindigkeit reduzieren und vorausschauend fahren. Wer bei 50 km/h
nur für eine Sekunde die Augen schließt, legt rund 15 Meter im
Blindflug zurück. Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere
Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasser-Zusätze verhindern die
Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen.
Außerdem: Die Scheibe regelmäßig von innen reinigen. Das Gleiche gilt
auch für Visiere von Motorradhelmen. Treffen Lichtstrahlen auf
verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden
sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.

Lichtzeichen bei Ampeln schwer erkennbar

Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob
sie grün oder rot aufleuchten. "Da hilft nur, vorsichtig an die
Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass
andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden", unterstreicht TÜV
Rheinland-Experte Sander. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede




einer blendenden Sonne nicht. Im Gegenteil: Gerichte und
Versicherungen werten in der Regel ein solches Fehlverhalten als
grobe Fahrlässigkeit. Das kann den Kaskoschutz kosten.



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Datum: 19.12.2014 - 10:00 Uhr
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