(ots) - Die Lufthansa-Tochter AirPlus begrüßt, dass
Firmenkreditkarten nicht von der in dieser Woche durch die EU-Gremien
beschlossenen Gebührensenkung für Kreditkarten betroffen sind. Eine
entsprechende Einigung hat es am 17.12.2014 zwischen Vertretern des
Ministerrats und des Parlaments gegeben. Die Einigung muss noch
formell durch die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten und den im
Europaparlament zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzfragen
bestätigt werden, bevor sie im kommenden Jahr im Parlamentsplenum zur
Abstimmung gestellt wird. Für Corporate Cards werden auch neue
Definitionen gelten, so dass nur Karten in den Genuss der
Ausnahmeregelung für Corporate Cards kommen, die direkt von einem
Firmenkonto aus bezahlt werden.
AirPlus-CEO Patrick Diemer: "Wir haben erfreut festgestellt, dass
der Ministerrat der Empfehlung der Kommission gefolgt ist und
Firmenkreditkarten von der Regulierung ausgeschlossen hat." Nur so
könne vermieden werden, dass einzelne Marktteilnehmer durch eine
einseitige Regulierung der Interchange Fee von Commercial Cards
europäischer Anbieter in eine marktbeherrschende Stellung kommen,
weil diese Regulierung für bestimmte Anbieter aus dem
US-amerikanischen Markt nicht gegriffen hätte. "Die Einigung stellt
einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern und Anbietern
vor allem aus dem US-amerikanischen Markt sicher", so Diemer, "so
dass die Wirtschaftskraft der europäischen Anbieter erhalten bleibt.
Der hierdurch weiterhin intensive Wettbewerb in unserer Branche kommt
zuallererst der Produktqualität und damit den Firmenkunden zugute."
Bei Firmenkreditkarten gibt ein Unternehmen etwa in Zusammenarbeit
mit AirPlus eine Kreditkarte an seine Manager aus, die damit ihre
Reisekosten bezahlen. Firmenkreditkarten sind zwar auch Kreditkarten,
doch enthalten sie ganz andere Leistungspakete als Privatkarten.
Insbesondere ermöglicht die Firmenkreditkarte der Lufthansa-Tochter
AirPlus das Abrechnungsmanagement für Reisekosten der rund 42.000
Mitgliedsunternehmen. Die Gebühren hier zu beschränken, hätte eine
ganze Branche zu Lasten vieler beteiligter Unternehmen getroffen. Es
wäre zu einer ganz erheblichen Wettbewerbsverzerrung im Markt für
Firmenkreditkarten insbesondere zugunsten einzelner
anglo-amerikanischer Anbieter von Kreditkarten gekommen, hätten die
EU-Institutionen Firmenkreditkarten in die Gebührensenkung mit
einbezogen.
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