PresseKat - Unschöne Schönheitsoperation – wenn die Korrektur korrigiert werden muss

Unschöne Schönheitsoperation – wenn die Korrektur korrigiert werden muss

ID: 1153222

Dr. med. Andreas Steiert, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, hilft in seiner Berliner Praxis Patienten, die unter mangelhaften Ergebnissen nach einer vorausgegangenen Schönheitsoperationen leiden.

(firmenpresse) - „Spieglein, Spieglein …“ – wer mit seinem Blick in den Spiegel nicht zufrieden ist, dem bietet die Ästhetische Chirurgie zahlreiche Möglichkeiten sein Aussehen zu optimieren. Doch was passiert, wenn Dellen, Asymmetrien oder Narben das Ergebnis der Schönheitsoperation sind?


Sekundäre ästhetische Chirurgie – wann braucht die Korrektur eine Korrektur?

Als sekundäre ästhetische Chirurgie wird der korrigierende Eingriff nach einer vorausgegangenen Schönheitsoperation bezeichnet. Komplikationen wie zum Beispiel Wundheilungsstörungen, aber auch nicht erfüllte Erwartungen können eine Korrekturoperation erfordern. Häufig kommt die sekundäre Chirurgie zum Einsatz wenn Dellen, Asymmetrien oder Narben das Ergebnis beeinträchtigen, wie zum Beispiel bei

•Dellen nach einer aggressiven Fettabsaugung
•Bildung einer Kapselfibrose
•Verrutschen bzw. Tastbarkeit des Implantats nach einer Brustvergrößerung
•Asymmetrien nach Faceliftings
•Narbenkorrektur bei entstellenden Narben


Schönheitschirurg ist nicht gleich Schönheitschirurg

Die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder Mediziner kann sich so bezeichnen – egal ob mit oder ohne Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

„Jede Operation birgt Risiken und Garantien gibt es nie“, merkt Dr. med. Steiert dazu an. „Komplikationen können aber im Vorfeld minimiert werden, wenn man sich an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wendet, der während seiner jahrelangen Facharztausbildung viele wertvolle Praxiserfahrung gesammelt hat.“

Ärztliche Erfahrung und Qualifikation sind bei der Wahl eines geeigneten Chirurgen wichtige Hinweise – doch woran erkennt man die Erfahrung und Kompetenz eines Chirurgen?

Wie oft wurde der gewünschte Eingriff schon durchgeführt? Gibt es Empfehlungen von Bekannten? Dennoch gilt auch: Quantität heißt nicht Qualität.





Herr Dr. med. Steiert: „Eine ausführliche und persönliche Beratung, die hilft gemeinsam mit dem Patienten eine realistische Erwartung eines Operationsergebnisses zu entwickeln, ist sehr wichtig. Die Entscheidung für eine Schönheitsoperation sollte niemals aus einer Laune heraus getroffen, sondern wohlüberlegt sein, denn jeder operative Eingriff hat etwas „endgültiges“ und kann nicht beliebig rückgängig gemacht werden.“


Die Aufklärungspflicht der Chirurgen

„Wer eine missglückte Schönheitsoperation hinter sich hat muss mit einem Höchstmaß an Feinfühligkeit und Verständnis behandelt werden. Oft leiden die Betroffenen, machen sich Vorwürfe und schämen sich. In meinen Beratungsgesprächen möchte ich das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zurückgewinnen und sie ausführlich über die Möglichkeiten einer Korrektur aufklären“, erklärt Dr. med. Steiert.

Die Aufklärungspflicht bei einer medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperation ist streng geregelt. Die persönliche und ausführliche Beratung soll dem Patienten helfen, vor seiner Schönheitsoperation realistische Vorstellungen zu entwickeln. Gründe für Unzufriedenheit nach einer Schönheitsoperation sind nicht nur Schmerzen, Wundheilungsstörungen und Narben, über welche nicht ausführlich aufgeklärt wurde, sondern oft auch unerfüllte Erwartungen.

„Alles ist möglich – wer das verspricht, weckt unerfüllbare Hoffnungen“, so Dr. med. Steiert. “Nicht erfüllte Erwartungen gehen vielfach nicht auf eine misslungene OP zurück, sondern sind das Ergebnis einer misslungenen Beratung. Nur aufgeklärte Patienten mit einer realistischen Vorstellung sind am Ende zufriedenen Patienten.“


Das Rad der Zeit zurückdrehen?

Eine Schönheitsoperation lässt sich nicht beliebig rückgängig machen.

Aber es besteht Hoffnung, sollte das Ergebnis durch Dellen, Asymmetrien oder Narben beeinträchtigt sein. Denn nur der Plastische Chirurg, der die zahlreichen Operationstechniken der Plastischen Chirurgie beherrscht, kann Patienten gerade nach misslungenen Schönheitsoperationen umfassend darüber beraten was möglich ist und was nicht.

Hierfür bringt Dr. med. Steiert beste Voraussetzungen mit: er war jahrelang als Oberarzt und Chefarztvertreter in der Klinik für Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover tätig. Das Universitätskrankenhaus gilt als wichtige Anlaufstelle, wenn Schönheitsoperationen korrigiert werden müssen.


http://www.steiert.berlin/korrekturen-bei-komplikationen

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dr. med. Andreas Steiert ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, ausschließlich an universitären Krankenhäusern ausgebildet. Bekannt als Autor zahlreicher Artikel in international renommierten Zeitschriften referiert er regelmäßig bei nationalen und internationalen Kongressen. Als passionierter Wissenschaftler bildet sich Dr. Steiert stetig fort und pflegt einen engen nationalen und internationalen Austausch mit Fachkollegen. Nach siebenjähriger Tätigkeit als Oberarzt des Fachbereiches für Plastische, Hand- und Wiederherstellungschirurgie an der Medizinischen Hochschule Hannover führt er seit Oktober 2014 seine Philosophie einer modernen plastischen und rekonstruktiven Chirurgie „mit universitärer Hand“ in seiner eigenen Praxis in Berlin fort. Neben dem umfangreichen Leistungsspektrum der Ästhetischen Chirurgie setzt Dr. Steiert dank seiner jahrelangen universitären Erfahrung weitere Schwerpunkte in der Brustrekonstruktion, Funktionswiederherstellung nach Lähmungen und in der Chirurgie peripherer Nerven bei Polyneuropathie und Schmerzen.

Dr. med. Andreas E. Steiert
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurg
MEOCLINIC
Friedrichstraße 71
10117 Berlin

Tel.: 030 23 63 2050
Mail: praxis(at)steiert.berlin
www.steiert.berlin



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Datum: 19.12.2014 - 12:38 Uhr
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Ärzte


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Freigabedatum: 19.12.2014

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