ADAC unterstützt Selbstverpflichtung 'Gutes Testen' des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
ADAC unterstützt Selbstverpflichtung "Gutes Testen" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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Umfassende Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Testaktivitäten für Automobilclub weiterhin von oberster Priorität
Der ADAC gehört zu den ersten Organisationen, die sich an einer neuen Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für mehr Transparenz bei Produkttests beteiligen. Die uneingeschränkte Unterstützung des Clubs zur Selbstverpflichtung hat Dr. August Markl, Erster Vizepräsident des ADAC e.V., heute gegenüber dem Ministerium in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht.
Der ADAC hat sich per Unterschrift verpflichtet, die vom BMJV vorgelegten "Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens" einzuhalten. Das heißt: Testaktivitäten auch künftig transparent und unabhängig durchzuführen, die angewandte Methodik unter Bezug auf wissenschaftliche und rechtliche Grundlage öffentlich zu machen und die Anbieter der getesteten Produkte vor Veröffentlichung zu informieren.
Schon heute informiert der ADAC e.V. als anerkannte
Verbraucherschutzorganisation interessierte Bürger zu jedem seiner unabhängigen Tests umfänglich und nachvollziehbar. Neben der Methodik werden beispielsweise Institute aufgeführt, mit denen der jeweilige Test durchgeführt wurde - ebenso wie Informationen zur doppelten externen Qualitätssicherung.
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Datum: 19.12.2014 - 16:07 Uhr
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