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ARCD: Das ändert sich für Verkehrsteilnehmer 2015

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ARCD: Das ändert sich für Verkehrsteilnehmer 2015

(pressrelations) -
- Fahrzeugabmeldung im Internet
- Umzug mit Nummernschild
- Schärfere Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Im neuen Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer wieder auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen für 2015 fasst der ARCD in einem kurzen Überblick zusammen.

Auto-Abmeldung im Internet: Zumindest bei einer Sache müssen Autofahrer künftig nicht mehr Schlange bei der Behörde stehen: Ab 1. Januar ist das Abmelden des eigenen Fahrzeugs im Internet auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder möglich. Hierfür ist eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette mit verdeckten Codes auf dem Kennzeichen nötig, was Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt bei Neu- oder Wiederzulassung automatisch bekommen. Die Wiederzulassung wird jedoch erst 2016 online möglich sein.

Umzug mit Nummernschild: Wer ab 1. Januar in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands umzieht, kann das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten. Dann fällt nämlich die "Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug" weg. Ein Kennzeichen mit dem neuen Wohnort wird erst mit der Neuzulassung eines Fahrzeugs nötig.

Höhere Vignettenpreise: In Österreich steigen die Preise für die Pkw-Jahresvignette für 2015 von 82,70 Euro auf 84,40 Euro. Die Vignette für zwei Monate kostet nun 25,30 Euro statt 24,80 Euro, die für zehn Tage 8,70 Euro statt 8,50 Euro.

Neue Norm bei Erste-Hilfe-Kästen: Wegen der veränderten DIN-Norm 13164, der ab Januar Verbandkästen entsprechen müssen, muss sich dennoch kein Autofahrer einen neuen kaufen. Die nach der alten Norm gepackten gelten nämlich bis zu ihrem Ablaufdatum. Allerdings dürfen ab Januar nur noch Verbandkästen mit der neuen Norm verkauft werden. Neu darin sind ein 14-teiliges Pflasterset, Hautreinigungstücher und Verbandpäckchen in Kindergröße.

Erneute Förderung von Rußpartikelfiltern: Nach einjähriger Pause kommt ab kommendem Jahr die Förderung von Rußpartikelfilter-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen zurück. 30 Millionen Euro hat der Bund hierfür vorgesehen.





Ab 1. April 2015
Verschärfung der Regeln für Kurzzeitkennzeichen: Die fünf Tage geltenden Kurzzeitkennzeichen werden künftig nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) vergeben. Fahrten bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sind aber auch ohne HU möglich.

Ab 1. Juli 2015
Ausweitung der Lkw-Maut: Weitere 1100 Kilometer Bundesstraße sollen für Lkw mautpflichtig werden. Ab dem 1. Oktober 2015 wird die Mautpflicht außerdem auf Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet. Bisher lag die Gewichtsuntergrenze bei 12 Tonnen.

Ab 1. September 2015
Abgasnorm Euro6 bei allen Neuwagen: Neue Fahrzeuge dürfen ab 1. September nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Emissionsgrenzwerte der Euro6-Norm einhalten. Für Benziner bringt diese keine Änderung, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren dagegen schon: Die Emissionen werden auf 80 mg/km begrenzt.

Ausblick auf 2016
Elektroautos und Pkw-Maut: Ein Blick über 2015 hinaus lohnt sich schon jetzt, denn ab 2016 sind Elektroautos nur noch fünf Jahre steuerfrei statt wie bisher zehn Jahre. 2016 soll außerdem die Pkw-Maut für Autobahnen eingeführt werden. ARCD
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Datum: 19.12.2014 - 16:07 Uhr
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