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Bearbeitungsgebühren von den Banken

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In Deutschland geht seit einigen Wochen eine heiße Diskussion rum. Denn der BGH hat entschieden, dass die Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Kredite bezahlen müssen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob alle Verbraucher die Gebühren von den Banken wiederbekommen.

(firmenpresse) - Banken, die in ihren Verträgen von den Kunden eine Bearbeitungsgebühr verlangen, tun dies ohne eine rechtliche Grundlage. So ist dieses Verhalten nicht nur bei zukünftigen Verträgen nicht zulässig, sondern auch bereits bei älteren Verträgen nicht hinzunehmen. Entsprechend können die Verbraucher die Gebühren, die die Bank für eine Bearbeitung erhoben hat, zurückfordern. Doch kann wirklich jeder Geld von der Bank zurückbekommen?

Wer hat Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren?
Ein Blick in die Kreditunterlagen bringt schon mal ein wenig Klarheit. Findet sich in dem Feld der Bearbeitungsgebühren in den Unterlagen eine Summe in Euro oder eine Prozentangabe, so kann diese Summe dann auch von den Banken zuzüglich der Zinsen zurückverlangt werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Kreditvertrag noch läuft oder nicht. Durch das Urteil des BGH können so alle Kreditnehmer, die vor zehn Jahren einen Vertrag geschlossen haben, sich die Gebühren von der Bank auch wiederholen.

Unterschiedliche hohe Beträge
Wie viel genau ein Verbraucher nun aber von seiner Bank wiederbekommt, hängt natürlich von der jeweiligen Darlehenssumme und der Prozente an, mit der die Bearbeitungsgebühr berechnet wurde. Kreditinstitute können eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ein biss vier Prozent erheben. Je nachdem, wie die Faktoren ausgelegt werden, kann sich auf diese Weise ein nettes Sümmchen ergeben, das nun von der Bank zurückgefordert werden kann.

Geld zurückfordern allein oder mit Hilfe
Verbraucher, die das gezahlte Geld von der Bank zurückfordern wollen, haben zwei Optionen. Zum einen mit Hilfe eines Musterschreibens die Banken allein aufzufordern das Geld zurückzubezahlen oder aber professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Welche Möglichkeit für Sie die Bessere wäre, erklären wir Ihnen sehr gerne. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.



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Datum: 21.12.2014 - 16:10 Uhr
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