Der weltweit führende Edelmetalkonzern und größte Edelmetallrecycler mit Produktionsstandorten in Europa und den USA und mehreren tausend Mitarbeitern nutzt sei einigen Monaten das OSR-Hinweisgebersystem.
(firmenpresse) - Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten immer mehr Unternehmen Hinweisgebersysteme ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden.
Der weltweit führende Edelmetalkonzern und größte Edelmetallrecycler mit Produktionsstandorten in Europa und den USA und mehreren tausend Mitarbeitern nutzt sei einigen Monaten das OSR-Hinweisgebersystem.
Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner können sich rund um die Uhr, an allen Tagen des Jahres direkt telefonisch mit den Rechtsanwälten des Ombudservice in Verbindung setzten. Die gesetzlich garantierte Verschwiegenheitsverpflichtung der OSR-Rechtsanwälte sichert Hinweisgebern auf Wunsch die absolute Anonymität ihrer Identität zu. Den Hinweisgebern stehen qualifizierte Rechtsanwälte persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung; dies ermöglicht einen unmittelbaren und echten persönlichen Dialog mit dem Hinweisgeber und durch Rück- und Verständnisfragen eine Überprüfung dessen Glaubwürdigkeit und damit der Werthaltigkeit des Hinweises.
Zusätzlich steht den Hinweisgebern auch das internetbasierte OSR-Hinweisgeberpotal® rund um die Uhr, orts- und sprachunabhängig, zur Verfügung. Natürlich können die Rechtsanwälte auch auf dem Post- und Faxweg und persönlich vor Ort kontaktiert werden.
Das OSR-Hinweisgebersystem verbindet erstmals die Vorteile eines Ombudsmannes mit denen eines elektronischen Hinweisgebersystems. Der Hinweisgeber hat damit die Möglichkeit, jenen Kommunikationskanal zu wählen, der für seinen Hinweis, seiner Situation oder seiner Person am geeignetsten erscheint.
Unser Mandant beweist mit dieser Entscheidung nicht nur seine kompromisslose Haltung gegenüber allen Formen von Wirtschaftskriminalität, sondern er verfolgt damit auch das Ziel, den Aktionsradius seiner Compliance-Aktivitäten auszuweiten und zu vervollständigen. Seine von Integrität, fairem Verhalten und Transparenz geprägte Unternehmenskultur wird dadurch weiter gestärkt.
Ein Zugang zum OSR-Hinweisgeberportal® System erfolgt über www.ombudservice.de, oder direkt::
www.ombudservice.de/webim/client.php?locale=de&url=http%3A//www.ombudservice.de/&referrer=
Um diese Regelverstöße zu enthüllen oder ihnen bereits effektiv vorzubeugen, hat der Ombud Service das Verfahren des anwaltlichen Ombudsmannes als Hinweisgebersystem weiterentwickelt und optimiert. Wir unterstützen Unternehmer, Behörden, NGO´s etc. bei der Überwachung ihrer Arbeitsabläufe, um die Einhaltung der Rechtsordnung und gesetzlichen Richtlinien zu gewährleisten. Mit Hilfe der Anwälte des Ombud Services ist neben der frühzeitigen Aufdeckung illegaler Machenschaften vor allem die Prävention interner Missstände und Risiken möglich.
OMBUD SERVICE Rechtsanwälte
Eugenstraße 18
D-73033 Göppingen
Tel. T +49 (0) 7 16 1 / 98 77 957
E-Mail: info(at)ombudservice.de