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"Die Mitarbeiter der Stadtreinigungsbetriebe in vielen deutschen
Kommunen sind momentan im Einsatz, um die Sicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten", so Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Auch
in diesem Jahr haben die Kommunen frühzeitig umfassende
Vorbereitungen getroffen, um optimal auf den Wintereinbruch
vorbereitet zu sein. Vielerorts haben sie ihre eigenen Salzlager
aufgestockt, um etwaigen Engpässen bei der Nachlieferung von
Streumitteln vorzubeugen. Reck: "Durch eigenes Salzmengenmanagement
können die Kommunen, auch bei extremen und langanhaltenden
Schneefällen, Versorgungssicherheit bei Streumitteln über mehrere
Tage sicherstellen unabhängig von Nachlieferungen."
Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich
vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Etwa
25.000 Kilometer des kommunalen Streckennetzes der Priorität 1 räumen
die für den Winterdienst zuständigen Betriebe allein in den zehn
größten deutschen Kommunen. Verkehrsteilnehmer sollten Verständnis
dafür haben, dass als erstes die Straßen geräumt werden, die bei
Glätte gefährlich und besonders wichtig für den Verkehr in den
Städten und Gemeinden sind. Reck: "Trotz größter Professionalität des
Winterdienstes müssen sich die Stadtreinigungsbetriebe zunächst auf
Strecken mit höchster Priorität, insbesondere, Durchgangsstraßen,
Kreuzungen, Fußgängerüberwege und örtliche Gefahrenstellen,
konzentrieren."
Beim Winterdienst kommt moderne Technik zum Einsatz: Alle größeren
Kommunen nutzen Straßenwetterinformationssysteme (SWIS), einige sogar
an besonders zur Glättebildung neigenden Stellen in die Straße
eingebaute Glättemeldeanlagen, die die Einsatzzentralen mit
Glatteiswarnungen versorgen. Dadurch können die Mitarbeiter des
Winterdienstes effizient ihre Einsätze planen und diese frühzeitig
auslösen.
Aber auch die Bürger sind beim Winterdienst in die Pflicht
genommen. Auf Gehwegen obliegt den anliegenden Grundstückseigentümern
tagsüber die komplette Winterwartung, die das Räumen und Streuen bei
Schnee und Glätte umfasst. Nachts gibt es weder auf innerörtlichen
Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht.
Genaueres bestimmt die örtliche Satzung, über deren Inhalt sich jeder
Grundstückseigentümer informieren sollte.
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