(ots) - Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische
Wohlfahrtsverband die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum
1.1.2015 um lediglich acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz
sei "mutwillig kleingerechnet" und erfülle nach wie vor nicht die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014
deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte.
Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des
Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das
soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.
"Angesichts der Armut der Menschen in Hartz IV und in der
Altersgrundsicherung ist die Erhöhung des Regelsatzes um gerade
einmal zwei Prozent geradezu lächerlich gering", klagt Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
"Mit dieser Erhöhung wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert."
Bereits bei der Berechnung der Regelsätze für 2011 sei getrickst und
manipulativ in die Statistik eingegriffen worden, um den Regelsatz
"kleinzurechnen" und das Hartz-IV-Niveau möglichst niedrig zu halten.
Die geringe Erhöhung in 2015 sei nichts anderes als die bloße
Fortschreibung dieser Willkür. Nach einer Expertise des Paritätischen
müsste der Regelsatz eigentlich um 24 Prozent auf 485 Euro angehoben
werden, wenn die Bundesregierung das selbstgewählte Statistikmodell
konsequent anwenden würde und sie den Mindestbedarf der
Leistungsbezieher in Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung
wirklich decken wollte. Bei seinen Berechnungen bezieht sich der
Verband wie die Bundesregierung auf die so genannte Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe, berücksichtigt dabei aber u.a. konsequent die
regelsatzspezifische Preisentwicklung.
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, insbesondere zügig
für deutliche Verbesserungen bei der Übernahme der Kosten für
Haushaltstrom und Verkehr zu sorgen sowie wieder einen Rechtspruch
auf einmalige Leistungen, etwa für Möbel und Hausrat, in Hartz IV zu
verankern. Es sei nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf
entsprechende Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli
2014 noch immer nicht reagiert habe. "Wenn es um das Existenzminimum
geht, und wenn Menschen in Armut leben, darf man Probleme nicht auf
die lange Bank schieben. Man hätte zumindest erst einmal die
Pauschalen für diese Ausgabenpositionen anheben können, um im Sinne
des Bundesverfassungsgerichtes zu handeln und für die Menschen erste
Abhilfe zu schaffen", mahnt Schneider an.
Die Expertise ist abzurufen unter www.10jahre-hartz4.de
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org