(ots) - Handwerkspräsident fordert Korrekturen beim
Mindestlohn-Gesetz
Wollseifer: Regeln für Arbeitszeiterfassung sind praxisfern und
viel zu bürokratisch
Osnabrück. Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer drängt auf
Korrekturen beim ab 2015 geltenden Mindestlohn-Gesetz. In einem
Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) kritisierte
Wollseifer die Regeln als "praxisfern" und viel zu bürokratisch. "Es
darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die
Arbeitszeiterfassung kümmern muss, als um die Akquise von Aufträgen",
warnte er. So seien alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der
Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind.
"Hier brauchen wir dringend eine praktikable Lösung", forderte
Wollseifer. Das Handwerk halte es für ausreichend, für diese Gruppe
die Aufzeichnungspflicht lediglich auf die Dauer der Arbeitszeit zu
beschränken.
Auch die geforderte Dokumentation der Arbeitszeiten im
Angestelltenbereich sei eine "Zumutung". Dass davon Bezieher eines
Einkommens von bis zu 2.958 Euro betroffen seien, nannte Wollseifer
"überzogen". Das Risiko von Unterschreitungen des Mindestlohns sei
bei dieser Gehaltskategorie sehr gering. Die festgelegte Summe
entspreche rund 348 Arbeitsstunden zum Mindestlohn. "Das liest sich
wie ein schlechter Witz", kritisierte Wollseifer. Er forderte eine
Befreiung von Dokumentationspflichten ab einem Bruttomonatsentgelt
von 2.200 Euro.
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