(ots) - Zum 1. Januar wird der allgemeine Beitragssatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 14,6 Prozent festgesetzt.
Während die Arbeitgeber vor den steigenden Kosten geschützt sind,
müssen die Beschäftigten sowie die Rentnerinnen und Rentner sämtliche
Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich über Zusatzbeiträge alleine
schultern. So sieht es das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der
Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-FQWG) vor, das 2015 in Kraft tritt. Der
Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt vor den langfristigen Folgen
des Gesetzes und stellt Forderungen an die Bundesregierung.
"Ein deutlich erhöhter Beitragssatz für die Arbeitnehmer ist
künftig möglich. Der Gesetzgeber muss deshalb intervenieren, um
notfalls den Anstieg von Zusatzbeiträgen für die Versicherten zu
begrenzen. Zudem ist es erforderlich, die steigenden Kosten durch
eine Anhebung des Beitragssatzes der Arbeitgeberseite einzufangen",
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Der Sozialverband setzt sich seit Jahren für die umlagefinanzierte
paritätische Finanzierung der Gesundheitskosten durch Arbeitgeber und
Arbeitnehmer ein. Sie gewährleistet aus Sicht des Verbandes eine
moderne und leistungsfähige gesundheitliche Versorgung.
Mit der paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten geht der
Grundsatz einher, dass die Versicherten entsprechend ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen. Zuletzt wurde
die paritätische Finanzierung einseitig zugunsten der
Arbeitgeberseite verändert. Künftige Mehrbelastungen tragen
ausschließlich die Versicherten.
Mit dem Protestplakat Keine Mehrbelastung für Krankenversicherte -
Paritätischer Beitrag statt einseitiger Belastung demonstriert der
SoVD für die Zukunft der solidarischen Krankenversicherung.
Keine Mehrbelastung für Krankenversicherte:
https://sovd.de/fileadmin/downloads/plakate/web_plakat_zusatzv_ost
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