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Seit heute 00:00 Uhr gelten die neuen Mauttarife für Lkw ab 12
Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Deutschland. Die neuen Tarife
wurden in den Wochen vor Weihnachten mit einem Software-Update per
Mobilfunk auf mehr als 810.000 Fahrzeuggeräte verteilt. Die
Aktualisierung der rund 3400 Mautstellen-Terminals und des
Internet-Einbuchungssystems wurde anforderungsgemäß drei Tage früher
abgeschlossen, damit die Fahrer im manuellen Einbuchungssystem die
Tickets für den 1. Januar buchen konnten.
Die neuen Mauttarife setzen sich aus zwei Mautteilsätzen zusammen:
einem für die Infrastrukturabgabe und einem für die Kosten der
Luftverschmutzung, die die Lkw verursachen. Letzterer ist von der
Schadstoffklasse abhängig.
Gleichzeitig wurde ein Mautsatz für schwere Lkw der
Schadstoffklasse Euro 6 eingeführt. Für diese modernen Fahrzeuge
werden keine Kosten für die Verursachung von Luftverschmutzung
berechnet.
So wird die Maut berechnet: Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der
Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf
mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz je Kilometer,
der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte
Luftverschmutzung enthält.
- Der Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten unterscheidet zwischen
Lkw mit bis zu drei Achsen und Lkw mit vier oder mehr Achsen.
- Der Mautteilsatz der Kosten für die verursachte Luftverschmutzung
richtet sich nach der Schadstoffklasse. Jedes Fahrzeug wird aufgrund
seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und
F zugeordnet. Dabei gilt: Je moderner die Abgastechnik des Lkws ist,
desto günstiger wird der Mautteilsatz für die Luftverschmutzung.
Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 sind in die Kategorie A
eingruppiert und zahlen nur die Infrastrukturkosten.
Die neuen Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz
festgeschrieben. und basieren auf den Erkenntnissen des
Wegekostengutachtens, das im März 2014 veröffentlicht wurde.
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