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Deutsches Kinderhilfswerk: Deutschland muss seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommen

ID: 1156021

(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Bund, Länder und
Kommunen dazu auf, bei den Kinderrechten in Deutschland seinen auf
internationaler Ebene eingegangen Verpflichtungen nachzukommen.
"Deutschland hat in den letzten Jahren auf internationaler Ebene an
einer Vielzahl von kinderrechtlichen Bestimmungen mitgewirkt, ohne
diese in Deutschland selbst umzusetzen. Beispiele sind die
Kinderrechte in der EU-Grundrechte-Charta, die Entschließung des
Europäischen Parlaments zum 25. Jahrestag der
UN-Kinderrechtekonvention oder die Stockholmer Strategie zur
Partizipation von Kindern. Deshalb sollten Bund, Länder und Kommunen
zum Jahresbeginn den guten Vorsatz fassen, die Kinderrechte stärker
in den Fokus der Aufmerksamkeit zu nehmen", betont Thomas Krüger,
Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Leider werden auch in Deutschland Kinderrechte vielfach
missachtet. Das gilt angesichts von rund 2,8 Millionen Kindern und
Jugendlichen, die von Armut betroffen sind, auch für den Bereich der
sozialen Sicherheit. Spezielle Kinderrechte sind in Deutschland noch
nicht im Grundgesetz verankert, zudem fehlen an vielen Stellen
rechtlich abgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und
Jugendlichen. Natürlich erschöpft sich die praktische Durchsetzung
von Kinderrechten nicht nur auf die Frage von Paragraphen. Wir
brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein
kinderfreundliches Land wird" so Krüger weiter.

Nach Artikel 24 der EU-Grundrechte-Charta haben Kinder Anspruch
auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig
sind. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in
einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise
berücksichtigt. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher
Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine




vorrangige Erwägung sein.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November
2014 zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
die Rechte des Kindes fordert die Mitgliedstaaten auf,
sicherzustellen, dass der Grundsatz des Kindeswohls in der gesamten
Gesetzgebung, in Beschlüssen von Staatsorganen auf allen Ebenen und
in allen Gerichtsentscheidungen gewahrt wird.

Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 ist durch Beschluss
des Bundestages und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den
Vereinten Nationen am 05.04.1992 in Deutschland in Kraft getreten.
Sie gilt im Rang eines einfachen Bundesgesetzes, und ist damit für
Bund, Länder und Kommunen geltendes Recht.

Schließlich haben die Vereinten Nationen im Februar 2014
Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in
Deutschland angemahnt. So zeigte sich der UN-Ausschuss für die Rechte
des Kindes in einem Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland
Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz aufgenommen hat.
Außerdem bemängelte der Ausschuss das fehlende Monitoring der
Kinderrechte in Deutschland und mahnt eine zentrale Beschwerdestelle
für Kinder und Jugendliche an, die sich in ihren Rechten verletzt
sehen. Kernpunkt der Kritik war schließlich auch die hohe Kinderarmut
in Deutschland.



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Datum: 01.01.2015 - 13:00 Uhr
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