(ots) -
Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird 2015 von der
Bundesregierung mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert. Ab 1. Februar
können die Anträge beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle) via Internet gestellt werden. Das besagt die am 2.
Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe begrüßt ausdrücklich die
Bereitstellung des Fördertopfes von insgesamt 30 Millionen Euro.
Damit sind zirka 115 000 Nachrüstungen möglich. Verschärfte
Einfahrtregelungen in Umweltzonen, der Schutz der Umwelt und die mit
260 Euro geförderte Nachrüstung seien gute Gründe für Autofahrer, um
in diesem Jahr die älteren Diesel mit einem Filter sauberer zu
machen. Aufgrund der guten Resonanz in den Jahren 2012 und 2013 hatte
sich das Kfz-Gewerbe intensiv für eine Aufstockung des Fördertopfes
starkgemacht.
Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich
eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU)
durchzuführen. Die Werkstätten bestätigen die Umrüstung mit einer
Abnahmebescheinigung. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in
der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden. Fragen
und Antworten zur Nachrüstung stehen unter www.bafa.de.
Pressekontakt:
Claudia Weiler, PR-Referentin
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 273
E-Mail: weiler(at)kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de