(ots) - Das Jahr 2015 bringt einige neue Vorgaben für
Produkte und Dienstleistungen, die Einfluss auf den Energieverbrauch
haben - von Kaffeemaschinen und Backöfen bis zu Heizkesseln und
Energieberatungen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert
über die wichtigsten Änderungen aus Sicht von Verbrauchern und
Hauseigentümern.
EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte: Online-Handel muss auch
kennzeichnen
Ab 1. Januar ist das EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte
auch im Online-Handel Pflicht, damit Online-Kunden die gleichen
Informationen zum Energieverbrauch bekommen wie in einem Geschäft, wo
das Produkt ausgestellt wird. Beim Verkauf von Haushaltsbacköfen und
Dunstabzugshauben muss ab 1. Januar das EU-Label gut sichtbar am
Gerät dargestellt werden. Für Dunstabzugshauben ist das Label neu.
Beim Label für Haushaltsbacköfen kommen die Energieeffizienzklassen
A+ bis A+++ als höchste Klassen neu hinzu.
Das EU-Label kennzeichnet die Energieeffizienz von Haushalts- und
Elektrogeräten. Die Energieeffizienzklassen sind mit Farben und
Buchstaben markiert: Grün steht für die höchste, rot für die
niedrigste. Die Buchstabenkennzeichnung für die höchste Klasse
variiert je nach Produktgruppe von A bis A+++. Die Kennzeichnung wird
nach und nach auf weitere Produkte ausgeweitet. Die Einteilung der
Energieeffizienzklassen wird an die technische Entwicklung angepasst.
Neue Ökodesign-Anforderungen an Kaffeemaschinen sowie Haushalts-
und Bürogeräte
Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen ab 1. Januar
mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der das Warmhalten des
Kaffees spätestens nach 40 Minuten automatisch beendet. Bei
Haushalts- und Bürogeräten, die sich sowohl mit als auch ohne Kabel
mit anderen Geräten vernetzen lassen, muss die drahtlose
Netzwerkverbindung deaktiviert werden können. Das betrifft zum
Beispiel Drucker, Router, Modems oder TV-Geräte.
Neues EU-Label für Heizungen und Warmwasserbereiter
Ab 26. September 2015 gilt das EU-Label inklusive
Mindestanforderungen an die Energieeffizienz auch für Heizungen und
Warmwasserbereiter. Das Label ist für neue Geräte bis 70 Kilowatt
Wärmeleistung verpflichtend - und damit für alle üblichen Heizungen
in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Regelung betrifft nur
Hauseigentümer, die sich ein neues Gerät anschaffen.
Höhere Anforderungen an Heizkessel, Kamine und Dämmung von
Dachböden
Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind,
dürfen ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben und müssen ausgetauscht
werden. Durch Ausnahmeregelungen sind zahlreiche Heizkessel jedoch
nicht betroffen. Dies gilt zum Beispiel für Brennwert- oder
Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel in selbstgenutzten Ein- und
Zweifamilienhäusern. Die Überprüfung erfolgt durch den
Schornsteinfeger.
Auch für neue und alte Kamin- und Kachelöfen gelten ab 2015
strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid.
Deswegen sollten Verbraucher beim Neukauf und bei der Überprüfung
bestehender Öfen ihren Schornsteinfeger fragen, ob die neuen
Anforderungen erfüllt sind oder ob nachgerüstet werden muss.
Mit wenigen Ausnahmen müssen Hausbesitzer bis Ende 2015 die
oberste Geschossdecke oder das Dach ihrer unbeheizten Dachräume
dämmen, sofern der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist.
Mehr Förderung für Hauseigentümer bei der Vor-Ort-Beratung
Eigentümer, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, sollten vor
Beginn der Maßnahmen eine staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung mit
einem Energieexperten durchführen. Ab 1. März 2015 gibt es dafür
höhere Zuschüsse. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der
Zuschuss dann auf maximal 800 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens
drei Wohneinheiten auf maximal 1.100 Euro.
Wohneigentümergemeinschaften können weitere Fördermöglichkeiten in
Anspruch nehmen.
Um die Förderung kümmert sich direkt der Energieberater. Einen
anerkannten Energieberater für die unabhängige Vor-Ort-Beratung
(BAFA) finden Hauseigentümer unter www.energie-effizienz-experten.de.
Energieausweis in Immobilienanzeigen wird Pflicht
Ein Bußgeld riskiert, wer ab 1. Mai 2015 in einer
Immobilienanzeige für Wohngebäude keine Pflichtangaben zur
Energieeffizienz macht. In der Immobilienanzeige müssen das Baujahr
des Hauses, der Energieträger der Heizung, der Endenergieverbrauch
oder -bedarf aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises
dargestellt sein.
Weitere Informationen zum Stromsparen bietet die dena unter
www.stromeffizienz.de; Informationen zur Energieeffizienz in Gebäuden
unter www.zukunft-haus.info.
Hinweis für Redaktionen: Ein Hintergrundpapier mit ausführlicheren
Informationen zu den Änderungen im Jahr 2015 steht unter
www.dena.de/presse zum Herunterladen bereit.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Philipp Prein,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-641, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
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