Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft:
Ciper & Coll., die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht, feiern in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges Bestehen. Die Anwälte um das Stamm-Team Dr. D.C.Ciper LLM, Daniel C. Mahr LLM, Marius B. Gilsbach, Irene Rist, Agnes Szlachecki und Susanne Dawedeit verstehen sich NICHT als erbitterter und aggressiver Gegner der Ärzteschaft, sondern - ganz im Gegenteil - machen die Anwälte mit ihrer Mitgliedschaft im Verein "Aktionsbündnis Patientensicherheit" deutlich, dass sie an einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind. Sie entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten Mandanten an sie herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Sie haben Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen führen.
Anders sieht die Einstellung der Anwälte zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Sie bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten schwerst medizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Den deutschen Haftpflichtversicherungen sind Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen die Anwälte im Interesse ihrer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg. Gleiches gilt im Bereich der Rechtsschutzversicherer. Es ist der Öffentlichkeit leider nicht bekannt, mit welchen unseriösen Geschäftspraktiken einzelne Versicherer einen Deckungsschutz für ihre oftmals schwer geschädigten Versicherungsnehmer verweigern. Ciper & Coll. mussten in den vergangen Jahren über einhundert Deckungsprozesse führen, um Versicherer zu einem Deckungsschutz zu bringen. Ein unsäglicher Zustand, da der Geschädigte sodann nicht nur mit gegnerischen Versicherungen zu kämpfen hat, sondern zunächst einmal mit der eigenen Rechtsschutzversicherung.
Kompetenz und Erfahrung:
Ciper & Coll. sind seit 20 Jahren rechtsberatend tätig, mit zunehmendem Erfolg: Der Kanzleihomepage ist eine Auswahl der erzielten Prozesserfolge zu entnehmen. Mehrere hundert Erfolge sind gelistet, im Wochenrhythmus kommen jeweils neue hinzu. Die Sozietät verfügt über Standorte und Beratungsbüros im gesamten Bundesgebiet und hebt sich damit von anderen Anwaltskanzleien ab, die jeweils nur lokal repräsentiert sind. Zahlreiche hochqualifizierte fachmedizinische Sachverständige jeder Fachrichtung stehen Ciper & Coll. als kompetente enge Kooperationspartner zur Verfügung und sind Garant dafür, qualifizierte und kostengünstige Expertisen in kürzester Zeit zu erhalten. Bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten vermittelt die Kanzlei Prozessfinanzierungsunternehmen, die Mandanten das komplette Prozessrisiko, das im Bereich des Arzthaftungsrechtes nicht unterschätzt werden darf, übernehmen. Kompetenz, Erfahrung und Erfolgsstatistik geben den Anwälten und damit auch ihren Mandanten Recht!
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