(ots) - Union und SPD gegen Abschaffung des
Blasphemieparagrafen
Bosbach weist FDP-Vorschlag zurück - Rückendeckung von
Leutheusser-Schnarrenberger
Osnabrück.- Union und SPD lehnen eine Abschaffung des
Blasphemieparagrafen 166 StGB als symbolhafte Reaktion auf die
Pariser Terrorserie ab. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Montag) sagte der Vorsitzende des Innenausschusses des
Bundestages, Wolfgang Bosbach, er sei "ausdrücklich nicht der
Auffassung, dass es sinnvoll und ein Zeichen der Solidarität zu
Frankreich wäre, wenn wir in Deutschland jetzt den Paragrafen 166
StGB komplett abschaffen oder ,nur' zur Disposition stellen würden."
Der "Schutzzweck der Norm" sei "nach wie vor sinnvoll", betonte der
Jurist und CDU-Politiker.
Bereits zuvor hatte der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der NOZ gesagt, "gerade
nach den schrecklichen Morden in Paris sehe ich keinen Anlass dafür,
den strafrechtlichen Schutz von Religionsgemeinschaften zu reduzieren
durch die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB". Ãœberdies sei die
"kriminalpolitische Relevanz dieses Paragrafen auch eher gering".
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger sympathisiert hingegen mit einer
Abschaffung und forderte eine "ernsthafte Diskussion über die
Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit". Zu Recht sei die
westliche Welt erschüttert von diesem Hass auf Satire und religiöse
Karikaturen. Dazu passe es "schwerlich, gleichzeitig die Beschimpfung
des Inhalts religiöser Bekenntnisse mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen", wie es der §166 unter anderem vorsieht.
Allerdings, so schränkte die FDP-Politikerin ein, sei der umstrittene
Paragraf "so eng gefasst - es muss immer auch der öffentliche Friede
gestört sein -, dass er zum Ärger mancher keine Wirkung" entfalte.
Für eine Abschaffung von §166 StGB hatten sich zuvor unter anderem
FDP-Chef Christian Lindner, die Giordano-Bruno-Stiftung und auch der
Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig
ausgesprochen. Sie argumentierten, die Beleidungstatbestände und der
Schutz vor Volksverhetzung genügten, wohingegen eine Abschaffung des
Beschimpfungsverbots ein starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit
sei.
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