(ots) -
Wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, dürfen
Autofahrer am Steuer telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht
(OLG) Hamm entschieden (Az. 1 RBs 1/14).(1) Frank Bärnhof, Jurist und
Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt die Details und warum
Autofahrer trotzdem besser nicht am Steuer zum Handy greifen sollten.
Das OLG hob ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichts Dortmund
auf und gab einem Autofahrer Recht, der gegen ein Bußgeld in Höhe von
40 Euro geklagt hatte. Der Mann hatte an einer roten Ampel mit seinem
Handy telefoniert. Dank einer ECO Start-Stopp-Funktion seines Wagens
war der Motor zum Zeitpunkt des Telefonats ausgeschaltet.
- "Dem Urteil zufolge ist es egal, ob der Motor manuell oder
automatisch abgeschaltet worden ist", erklärt Frank Bärnhof.
"Zudem spielt es keine Rolle, ob nur das Gaspedal betätigt
werden muss, um das Auto wieder in Gang zu setzen. Maßgebend
ist, dass das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist."
- Der Experte rät Autofahrern trotzdem, am Steuer generell besser
nicht zum Handy zu greifen: "Schaltet die Ampel um und wird der
Motor wieder gestartet, tritt die Regelung außer Kraft. Zudem
lenkt das Telefonieren den Fahrer ab und erhöht somit das
Unfallrisiko." Außerdem: "Wer durch die Nutzung eines Handys am
Steuer abgelenkt ist, kann bei einem grob fahrlässig
verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz verlieren",
so Bärnhof.
(1) Oberlandesgericht Hamm, Oktober 2014
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