(ots) - Mit dem Erlass einer Verordnung zur Einrichtung
der gesetzlich vorgeschriebenen Schiedsstelle für die Vertragspartner
der Kinder- und Jugendhilfe ist Hessens Sozialminister Stefan
Grüttner nun einer Forderung des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) und der freien Wohlfahrtspflege
nachgekommen. In den vergangenen Jahren hatte es nur mithilfe
langwieriger Gerichtsverfahren einen rechtssicheren Weg zur Klärung
von Streit- und Konfliktfällen zwischen Jugendhilfeeinrichtungen und
Kostenträgern in den Landkreisen gegeben. "Diese rechtlich haltlose
Situation hat die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen stark belastet.
Die Landesregierung hat mit der neuen Schiedsstelle nun wieder klare
Verhältnisse geschaffen", so der bpa-Landesvorsitzende Jochen
Rindfleisch-Jantzon.
Die früher existierende Schiedsstelle hatte bereits im Jahr 2012
ihre Arbeit weitgehend aufgeben müssen, als der Hessische
Landkreistag die Rahmenvereinbarung für Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe und damit die rechtliche Grundlage der Schiedsstelle für
seinen Einzugsbereich gekündigt hatte. "Damit wurde der Mehrzahl der
Träger die Möglichkeit genommen, zum Beispiel bei ungeklärten
Vergütungsfragen einen unparteiischen Schiedsrichter anzurufen",
erklärt der bpa-Landesvorsitzende.
Der bpa hatte gegenüber der Landesregierung in Gesprächen und
Gremiensitzungen immer wieder eine hoheitlich abgesicherte
Schiedsstelle gefordert, damit die Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe bei gescheiterten Verhandlungen auf einen
Konfliktlösungsmechanismus unabhängig von jederzeit kündbaren
Rahmenverträgen zugreifen können. Dazu hatte der Verband ein viel
beachtetes Gutachten in Auftrag gegeben und sich von seinen
Mitgliedseinrichtungen das Votum eingeholt, notfalls auf dem Klageweg
für Klarheit zu sorgen.
Mit Erfolg: Nach der erforderlichen Änderung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes trat Ende des Jahres die Verordnung über die
Schiedsstelle in Kraft. "Alle Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen haben nun landesweit wieder einen
einheitlich arbeitenden Ansprechpartner in Konfliktfällen. Minister
Grüttner hat damit die Grundlage für einvernehmliche Einigungen
geschaffen", lobt Rindfleisch-Jantzon.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
950 in Hessen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Manfred Mauer, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle
Hessen, Telefon: 0611/341 07 90, www.bpa.de