Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Neuruppin - vom 14. Januar 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nichtdiagnostizierte Fraktur WWK 11 nach häuslichem Sturzunfall, LG Neuruppin, Az.: 36 O 56/13
Chronologie:
Die Klägerin wurde nach einem heftigen Sturz zu Hause in die Rettungsstelle der Beklagten verbracht. Dort verabsäumten es die behandelnden Mediziner, eine MRT-Untersuchung oder Röntgenaufnahme vorzunehmen. Erst viele Wochen später wurde eine Fraktur von WWK 11 mit einer Höhenminderung des WK um ca. 50 % festgestellt.
Verfahren:
Das Landgericht Neuruppin hat den Vorfall fachmedizinisch überprüfen lassen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte einen Befunderhebungsfehler, woraufhin das Landgericht den Parteien zu einem Vergleich anriet, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde auf rund 60.000,- Euro festgelegt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Befunderhebungsfehler passieren in der ärztlichen Behandlung immer wieder. Im Zweifel können derartige Versäumnisse zu ganz massiven Konsequenzen führen, weshalb immer eine besondere Sorgfalt angezeigt ist, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsforum Patientenanwälte.
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