(ots) - Als Rechtsanwälte von Frau Bettina Wulff teilen wir
Folgendes mit:
In dem vor dem Landgericht Hamburg anhängigen Verfahren zwischen
Bettina Wulff und der Google Inc. haben sich die Parteien nunmehr im
Vorfeld der ursprünglich auf den 16.01.2015 angesetzten Verhandlung
vergleichsweise geeinigt. Im Streit stand bekanntermaßen die
sogenannte Autocomplete-Funktion des Suchmaschinenbetreibers. Bettina
Wulff hatte sich dagegen gewehrt, dass bei Eingabe Ihres Namens über
die Autocomplete-Funktion von Google eine Vielzahl von
persönlichkeitsverletzenden Wortkombinationen angezeigt wird. Da der
Suchmaschinenbetreiber außergerichtlich nicht bereit war, die
entsprechenden Wortkombinationen zu sperren, reichte Bettina Wulff im
September 2013 Klage beim Landgericht Hamburg ein. Mit der Klage
wurde zuletzt die Sperrung von insgesamt 43 Wortkombinationen
verlangt.
Seit einiger Zeit waren die streitgegenständlichen
Wortkombinationen nicht mehr in der Autocomplete-Funktion der
Google-Suche erschienen. In dem Vergleich hat Google nunmehr erklärt
und sich insofern auch verpflichtet, entsprechend seiner Richtlinien,
die unabhängig vom Rechtsstreit geändert wurden, Vorsorge dafür zu
treffen, dass die von Frau Wulff beanstandeten Wortkombinationen in
der Autocomplete-Funktion der Google-Suche im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland nicht wieder angezeigt werden. Vor diesem
Hintergrund bedurfte es keiner Entscheidung des Rechtsstreits, so
dass die Parteien diesen beenden konnten.
Damit konnte Frau Wulff ihre Grundsatzklage wegen der durch die
Autoclomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser
Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen.
Simon Bergmann Rechtsanwalt
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