(ots) - Kläger kritisieren Gutachten des Europäischen
Gerichtshofs zu Anleihekäufen
Osnabrück.- Kläger gegen das Anleihekaufprogramm der Europäischen
Zentralbank (EZB) kritisieren das jüngste Gutachten am Europäischen
Gerichtshof (EuGH), wonach das Programm rechtmäßig ist. Im Gespräch
mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der Leipziger
Staatsrechtler Christoph Degenhart: "Die Begründung überzeugt mich
nicht unbedingt. Denn natürlich geht es darum, bedrängten Staaten
einen Spielraum zu verschaffen." Das Anleihekaufprogramm sei aber
keine Währungs-, sondern Fiskalpolitik und damit nicht Sache der
Notenbank. Degenhart vertritt den Verein "Mehr Demokratie", der
zusammen mit anderen Klägern das Verfahren angestoßen hatte.
In seinem Gutachten hatte EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón
erklärt, der EZB stehe bei ihrer Politik ein "weites Ermessen" zu.
Die Justiz dagegen solle sich bei der Kontrolle der Notenbank
zurückhalten. Degenhart sieht darin einen klaren Warnschuss in
Richtung Karlsruhe. Das letzte Wort in dem Verfahren behält sich das
Bundesverfassungsgericht vor. Der Staatsrechtler fürchtet nun,
Karlsruhe könne klein beigeben. "Dann wäre es in der Tat schwer, mit
Erfolg auf der Einhaltung der europäischen Verträge zu bestehen."
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