(ots) -
Seit zehn Jahren wird Zement in Deutschland nur noch chromatarm
eingesetzt und führt nicht mehr zu schmerzhaften Allergien bei den
Beschäftigten. Zuvor erkrankten jedes Jahr rund 400 Menschen an der
so genannten "Maurerkrätze". "Es ist ein großer Erfolg für den
Arbeitsschutz, dass es seit nun zehn Jahren verboten ist,
chromathaltigen Zement in Verkehr zu bringen und zu verwenden." Das
betonte Dr. Reinhold Rühl, Leiter Gefahrstoffe der Abteilung
Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Dafür
hatten sich die Berufsgenossenschaften seit vielen Jahren stark
gemacht.
Aufgrund seiner technischen Eigenschaften wird Zement seit jeher
verwendet, um Bauteile und Bauwerke anzufertigen oder um ihn
Baustoffen wie Mörtel und Beton beizumischen. Und seit langem ist die
allergische Hautreaktion auf Chromat bekannt, die bei vielen
Beschäftigten zunächst Hautrötungen auslöst und schnell in Geschwüre
mit Juckreiz sowie schmerzhafte Hautrisse übergeht: Die
"Maurerkrätze", wie die Chromatallergie am Bau auch genannt wird. Der
Auslöser, Chromat, bildet sich beim Herstellen des Zements aus dessen
natürlichen Rohstoffen.
Die beim Umgang mit Zement und zementhaltigen Produkten
auftretende Chromatallergie hatte, neben dem Leid für die
Betroffenen, auch enorme Kosten zur Folge: Allein in den zehn Jahren
zwischen 1996 und 2005 hatten die Berufsgenossenschaften der
Bauwirtschaft über 136 Millionen Euro für medizinische und berufliche
Rehabilitation sowie Renten aufzubringen. Dazu kamen erhebliche
Ausfallzeiten auf Grund von Krankmeldungen für die Baubetriebe.
"Deshalb führten wir über viele Jahre zahlreiche Gespräche mit
Vertretern der Zementindustrie, den Herstellern von Zementprodukten,
des Baustoff-Fachhandels, der Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft,
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Staatlichen
Arbeitsschutzbehörden", sagte Reinhold Rühl. Das Ziel sei es gewesen,
dem Vorbild der skandinavischen Länder zu folgen und dem Zement
geringe Mengen von Eisensalz der Schwefelsäure zuzugeben.
Nur höchstens zwei Milligramm Chromat pro Kilogramm Zement (2 ppm)
dürfen noch enthalten sein, fordert die betreffende EU-Richtlinie
seit 2005. "Damit werden keine Chromatallergien mehr ausgelöst.
Jahrelange Diskussionen und Verhandlungen haben sich gelohnt - im
Interesse der Menschen an ihren Arbeitsplätzen", so Rühl.
Dennoch weisen die Experten der BG BAU darauf hin, dass es noch
immer zementbedingte Hauterkrankungen gibt, weil auch der
Alkaligehalt im Zement die Haut angreifen kann, wenn keine
Schutzhandschuhe getragen werden. Zudem bieten auch Lederhandschuhe
keinen Schutz gegen den Alkaligehalt und können Chromat-Verbindungen
vom Gerben enthalten. Durch den Einsatz nitrilgetränkter
Baumwollhandschuhe lassen sich zementbedingte Hauterkrankungen laut
BG BAU heute aber ohne weiteres verhindern.
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