(ots) - Gesundheitsbezogene Werbeaussagen in der
Lebensmittelwerbung müssen nachprüfbar und durch Studien belegt sein.
Eigentlich! Denn diese Regelung der sogenannten Health Claims
Verordnung wird noch immer nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen
Inhaltsstoffen (Botanicals) umgesetzt. "Wenn wir auf der
Internationalen Grünen Woche hören, dass es vorrangiges Ziel sein
muss unsere Standards in der Lebensmittelindustrie zu halten, die
Kennzeichnung zu verbessern und somit den Verbraucherschutz zu
erhöhen, dann muss die Bundesregierung auch bei der EU darauf pochen,
dass die Bewertung der Botanicals durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) endlich durchgeführt wird. Diese wurde
vor Jahren gestoppt als absehbar war, dass eine Vielzahl der Aussagen
nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist. Bis dahin kann
weiterhin mit nicht überprüften und eventuell überzogenen
Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden, dass Lebensmittel
gesundheitsfördernd sein können. Das ist aber nicht bei allen, die so
werben, der Fall", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer
des BPI.
Doch nicht nur bei Botanicals auch bei anderen Lebensmitteln wird
noch immer mit nicht belegten Aussagen geworben. Dies macht eine am
14. Januar 2015 vorgestellte Studie der Verbraucherzentralen sehr
deutlich. Untersucht wurden von den 16 Verbraucherzentralen im
vergangenen Jahr im Rahmen eines Marktchecks 46 Produkte aus den
Warengruppen: Fette/Öle, Getreideprodukte, Kleinkinderprodukte,
Milchprodukte und Nahrungsergänzungsmittel. Wesentliche Kritikpunkte
waren:
- Hohe Rate an Verstößen gegen die Health Claims Verordnung. 20
Produkte (43 %) weisen Claims auf, die in der Form so nicht
zugelassen sind.
- Auf 22 Produkten (48 %) wurde der Wortlaut der erlaubten Health
Claims so verstärkt, dass Verbraucher getäuscht werden können.
- Bei 10 von 33 Produkten (30 %) ist das Nährwertprofil so
schlecht, dass keine gesundheitsbezogenen Aussagen möglich sein
sollten.
- Insbesondere Kinderlebensmittel schneiden in der Untersuchung
bezüglich überzogener Gesundheitsversprechen schlecht ab.
- Der Nährstoffzusatz ist oft überflüssig. Die Industrie
orientiert sich nicht an den wissenschaftlichen Fakten, sondern am
Image des zugesetzten Stoffes.
- Werbung trotz geringem Nährstoffgehalt.
- Zugelassene Claims dienen als Deckmantel für abgelehnte Claims.
"All das macht deutlich, dass Verbraucherschutz die zeitnahe
Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse braucht.
Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nicht nur behauptet werden,
sondern müssen belegt sein" so Fahrenkamp. orientiert sich nicht an
den wissenschaftlichen Fakten, sondern am Image des zugesetzten
Stoffes.
- Werbung trotz geringem Nährstoffgehalt.
- Zugelassene Claims dienen als Deckmantel für abgelehnte Claims.
"All das macht deutlich, dass Verbraucherschutz die zeitnahe
Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse braucht.
Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nicht nur behauptet werden,
sondern müssen belegt sein" so Fahrenkamp.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach(at)bpi.de