(ots) - Alleinerziehende wollen nicht länger "Familien
zweiter Klasse" sein
Verband fordert Kindergrundsicherung oder steuerliche
Verbesserungen
Osnabrück.- In der Diskussion um bessere Leistungen für Kinder
häufen sich die Forderungen an die Bundesregierung. Miriam Hoheisel,
Geschäftsführerin des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und
Väter (VAMV), sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag):
"Alleinerziehende müssen kurzfristig steuerlich stärker entlastet
werden. Langfristig fordern wir einen Systemwechsel in Richtung einer
Kindergrundsicherung in Höhe von monatlich 590 Euro." In der
schwarz-roten Koalition wird zudem über eine Erhöhung des
Kindergeldes diskutiert.
Hoheisel beklagte, Alleinerziehende wollten in der Steuerklasse II
nicht länger als Familien zweiter Klasse benachteiligt werden. Seit
zehn Jahren stagniere der steuerlich absetzbare Betrag für
Alleinerziehende bei 1308 Euro. "Am Jahresende kommen je nach
Einkommen zwischen 400 und 600 Euro heraus. Bei Eheleuten sind es
durch das Ehegattensplitting dagegen bis zu 15.000 Euro." Diese
Ungerechtigkeit müsse endlich beseitigt werden. Der Verband fordere
deshalb, "solange es das Ehegattensplitting gibt", den Freibetrag in
der Steuerklasse II an den Grundfreibetrag für Erwachsene von über
8000 Euro zu koppeln.
Hoheisel drängte außerdem unter anderem auf einen verbesserten
Unterhaltsvorschuss, der Armut vermeiden könne. Dieser dürfe nicht
länger auf sechs Jahre beschränkt sein oder mit dem 12. Geburtstag
des Kindes enden. Laut VAMV leben 50 Prozent der Kinder in Armut bei
Alleinerziehenden.
Insgesamt gibt es dem Verband zufolge 2,2 Millionen Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren in den Haushalten von alleinerziehenden
Müttern und Vätern. Um deren Lage langfristig zu verbessern, drängt
der Verband auf eine Kindergrundsicherung, in der alle aufs Kind
bezogenen Leistungen zusammengefasst sind. Hoheisel: "Das wäre eine
wirksame Antwort auf das Problem der Kinderarmut. Wir müssen das
System wechseln, damit es allen Kindern besser geht, egal, ob die
Eltern verheiratet sind oder nicht, egal, ob die Eltern getrennt sind
oder zusammen."
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