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Neue Vereinbarung erleichtert Zusammenarbeit von Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten / Kooperation von bpa-Landesgruppe und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt

ID: 1162162

(ots) - Die Landesgruppe Sachsen-Anhalt des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und die
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV) haben eine
Kooperationsvereinbarung für die zahnärztliche Versorgung in
stationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen. "Mit dieser
Vereinbarung können wir die Zusammenarbeit von Pflegeeinrichtungen
und Zahnärzten vor Ort wesentlich erleichtern und verbessern", sagt
Sabine Mrosek, Vorstandsvorsitzende des bpa Sachsen-Anhalt. "Geregelt
werden damit unter anderem die Hausbesuchstätigkeit des Zahnarztes
und die Mitwirkung der Verantwortlichen im Pflegeheim."

Auf Bundesebene gibt es seit dem vergangenen Jahr eine
Vereinbarung über Anforderungen an die zahnärztliche und pflegerische
Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären
Pflegeeinrichtungen. Nun werden diese Anforderungen auch auf
Landesebene umgesetzt. Im Rahmen der Kooperation in Sachsen-Anhalt
sind beispielsweise gemeinsame Informationsveranstaltungen geplant.
Zudem sollen sich die Vertragspartner im Bereich der Fortbildung
gegenseitig unterstützen und voneinander lernen. "Von dieser
partnerschaftlichen Zusammenarbeit und dem Wissen um den jeweils
anderen Bereich profitieren alle Beteiligten in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich", erklärt Stephan Richter, stellvertretender
Vorstandsvorsitzende des bpa Sachsen-Anhalt.

In Anlehnung an die Vereinbarung auf Bundesebene wurde bereits ein
Muster-Kooperationsvertrag zwischen Zahnarzt und Pflegeheim auf
Landesebene abgestimmt. Niedergelassene Zahnärzte werden darüber von
der KZV-Sachsen-Anhalt informiert. Außerdem wird ein
Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung gestellt. Damit haben die
Vertragspartner Rechtssicherheit, und individuelle
Vertragsverhandlungen sind nicht mehr notwendig. "Als
Kooperationspartner der KZV Sachsen-Anhalt auf Landesebene setzen wir




uns dafür ein, dass diese Musterverträge zwischen Zahnarzt und
Einrichtung flächendeckend verwendet werden", so Richter. Unberührt
von diesem Kooperationsvertrag bleibt das Recht der Pflegebedürftigen
auf die freie Wahl eines Zahnarztes.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
300 in Sachsen-Anhalt, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Schmidt und Daniel Heyer, Landesbeauftragte
des bpa, Tel.: 0391-24358630


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Datum: 20.01.2015 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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