(ots) - Verkehrssituationen im Winter können durch Eis und
Schnee auf den Straßen gefährlich werden. Wer das auf die leichte
Schulter nimmt, begibt sich auch rechtlich auf Glatteis und riskiert
Bußgelder und Punkte in Flensburg. Der ADAC hat Tipps
zusammengestellt, wie Autofahrer sicher und ohne Geldbußen durch den
Winter kommen.
- Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es
nicht, ein kleines Guckloch frei zu kratzen. Wer dies dennoch
tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld
rechnen. Wichtig für ausreichende Sicht ist auch, dass die
Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.
- Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum
Beispiel Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der
Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim
Verstoß nicht vor Strafe.
- Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen
vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt
auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch
die eigene Sicht durch herab fallende Schneemengen behindert
wird.
- Fahrzeuge mit Sommerreifen haben im Straßenverkehr jetzt nichts
mehr zu suchen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder
Ganzjahresreifen ausgestattet ist, muss das Auto stehen lassen;
sonst drohen 60 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Wer
durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 80 Euro
und einen Punkt abgestraft.
- Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf
öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro und
muss die Kosten des Abschleppens zahlen.
- Den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen. Wer es dennoch tut,
wird mit zehn Euro abgemahnt.
Zudem empfiehlt der ADAC, einen Eiskratzer, einen kleinen Besen,
eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den
Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu
haben.
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