Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, sowie Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, Marius Gilsbach LLM und Agnes Szlachecki stellen im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Bremen - vom 20. Januar 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte ärztliche Versorgung eines Bandscheibenvorfalls im Bereich C5/C7, LG Bremen, Az.: 3 O 2392/11
Chronologie:
Die Klägerin litt an Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule, welche in den linken Arm ausstrahlten, ausgehend von einem Bandscheibenvorfall im Bereich C5/C7. Zur Vornahme einer operativen Versorgung dieses Bandscheibenvorfalles begab sie sich in die stationäre Behandlung bei der Beklagten, wo es im Rahmen des invasiven Eingriffs im September 2008 zu einer Schädigung des Rückenmarks kam. Postoperativ hatte die Klägerin Empfindungsstörungen sowie eine Taubheit im Bereich ihrer linken Körperhälfte zu beklagen. Außerdem stellten sich bei ihr brennende Schmerzen ein.
Verfahren:
Nachdem der Versicherer der Beklagten vorgerichtlich nicht zur Regulierung bereit war, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der vom Gericht bestellte Gutachter stellte fest, dass die erlittene Rückenmarksverletzung auf die Operation im Jahre 2008 zurückzuführen war. Zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme schlossen die Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass sich für einen geschädigten Patienten der Weg zum Gericht lohnt, wenn vorgerichtlich keine Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers besteht. Nur das Verfahren führte dazu, dass die Klägerin eine Entschädigung erlangte, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM heraus.
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