(ots) - Mal eben schnell das Auto im Halte- oder
Parkverbot abgestellt - für Autofahrer oft keine große Sache. Doch
rund einem Viertel der Deutschen sind die möglichen Konsequenzen
unbekannt. Das zeigt eine Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24.
Bei mitverursachten Unfällen muss der Falschparker nämlich mitunter
auch haften. "Autofahrer parken gerne mal in der zweiten Reihe oder
halten den Mindestabstand an Kreuzungen und Einmündungen nicht ein",
sagt Andreas Tepe von R+V24. "So blockieren sie den Verkehr und
behindern die Sicht auf wichtige Schilder."
Passiert dadurch ein Unfall, kann das teuer werden. "Für die
Folgen haftet der Parksünder im schlimmsten Fall mit. Die Höhe der
Haftung hängt von mehreren Faktoren ab: dem Standort des Autos, den
Lichtverhältnissen während des Unfalls oder der Behinderung des
Fahrers in seiner Sicht", so R+V24-Experte Tepe. "Vor allem das
Parken näher als fünf Meter vor und hinter Kreuzungen oder
Einmündungen ist riskant." Verhindern Autofahrer dadurch den Blick
auf Stopp- oder Vorfahrtgewähren-Schilder, sind Zusammenstöße schnell
unvermeidbar.
Ausweichmanöver mit Folgen
Regeln wie Halte- und Parkverbote existieren nicht ohne Grund: Sie
dienen dazu, den Verkehr an schwer einsehbaren Stellen gefahrlos zu
regulieren. Wer dort oder in zweiter Reihe parkt, nimmt schwierige
Ausweichmanöver anderer Autofahrer in Kauf - und somit mögliche
Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr. Besonders brenzlig wird es, wenn
ein Autofahrer eine Feuerwehrzufahrt blockiert und dabei einem
Einsatzfahrzeug die Ausfahrt versperrt. Neben einem Bußgeld ist dann
auch ein Punkt in Flensburg drin.
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