(ots) - Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern sind für
den nachfolgenden Verkehr ein erhebliches Risiko. Autofahrer, die
hinter einem offensichtlich schlecht geräumten Lastwagen fahren,
sollten laut ADAC ausreichend Sicherheitsabstand halten und damit
rechnen, dass sich Eisplatten lösen können.
Kommt es dennoch zu einem Schaden, kann sich der Autofahrer an die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist
aber der Nachweis, dass die Eisplatten von diesem Fahrzeug fielen.
Deshalb rät der ADAC, Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann
der Verursacher mangels Kennzeichen nicht mehr ermittelt werden,
kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene
Vollkaskoversicherung in Betracht.
Grundsätzlich ist jeder Lkw-Fahrer für die Entfernung der
Eisplatten verantwortlich - sonst drohen 80 Euro Bußgeld und einen
Punkt in Flensburg. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt,
sind Geldstrafen und auch Fahrverbote möglich. Der ADAC appelliert in
erster Linie an das Verantwortungsbewusstsein der Lkw-Fahrer: Auf
vielen Autohöfen und Raststätten wurden bundesweit spezielle
Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet, an denen Trucker ihre
Fahrzeuge gefahrlos enteisen können.
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