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TÜV Rheinland: Vorsicht vor "fliegenden Eisschollen" bei Lastwagen / Straßenverkehrsordnung: Lkw-Fahrer auch verpflichtet zum Eisräumen der Fahrzeugdächer / Im Zweifel vom Überholen absehen

ID: 1163826

(ots) - Auf Lkw-Planen können sich schnell größere Mengen
Wasser und Schnee ansammeln, wenn die Fahrzeuge stehen - nach
Auskunft der Verkehrswacht bis zu hundert Liter. Wenn diese im Winter
gefrieren, kann das im Straßenverkehr gefährlich werden, denn gerade
in Kurven oder bei schneller Fahrt können Schnee und Eisbrocken von
dem Dach runterrutschen. "Solche fliegenden Eisschollen sind für den
nachfolgenden Verkehr riskant. Abfliegender Schnee und Eis behindern
die Sicht oder können Fahrzeuge sogar beschädigen. Auch wenn Schnee
und Eisbrocken auf der Straße landen, zwingen sie den nachfolgenden
Verkehr zu Ausweichmanövern", so Verkehrsexperte Uli Sander von TÜV
Rheinland.

Egal ob Pkw oder Lastwagen - generell gilt: Im Straßenverkehr darf
man niemanden behindern oder gar schädigen. Auf dem Dach gilt also
Schnee- und Eisräumpflicht für den Fahrer, sonst begeht man eine
Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel kann es sogar Probleme mit der
Haftpflichtversicherung geben. Auf verschiedenen Autobahnraststätten
stehen Truckern Gerüste zur Verfügung, von denen aus die Fahrer das
Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls
müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen.

Nachfolgende Autos oder Fahrzeuge sollten generell großzügigen
Abstand halten. Besonders vorsichtig sollte man in Autobahnauffahrten
sein. Wenn die Lkws beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich
noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.



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Datum: 23.01.2015 - 10:00 Uhr
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